Auszug - Handreichung Bürgerbeteiligung  

 
 
30. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Mo, 12.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1316/XVIII Handreichung Bürgerbeteiligung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEVerwaltung und Gleichstellung
Verfasser:Posselt, ChristianEichholz, Werner
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Frau Dr

Frau Dr. Stelz erläutert, dass der Antrag mit der Intention verbunden ist, dass mehr Bürger von den Instrumentarien der Bürgerbeteiligung Gebrauch machen.

 

Herr Buschkowsky berichtet, dass es bereits viele Möglichkeiten gibt, sich sachkundig zu machen. So enthalten z. B. die Internetseiten des Landeswahlleiters und der Senatsinnenverwaltung ausführliche Informationen dem Themenkreis Bürgerbeteiligung. Hierin werden die entsprechenden Instru­mente, mögliche Verfahrenswege und die Rechtsgrundlagen dargestellt. Gleichfalls enthalten sind Musterformulierungen sowie Hinweise zur Unterschriftenliste für einen Ein­wohnerantrag.

 

Zu dieser ohnehin bereits gegebenen dichten Informationslage kommt hinzu, dass sich die Kosten für die Erstellung und den Versand eines Flyers „Handreichung Bürgerbeteiligung“ auf ca. 38.000 € belaufen würden. Insgesamt kann das Bezirksamt daher die Erforderlichkeit einer solchen Handreichung nicht erkennen, zumal eben Bürgerbeteiligung keine Geheimstrategie, sondern umfassend publiziert ist.

 

Frau Dr. Stelz kann die Schwierigkeit, eine Seite mit den relevanten Informationen zusammenzustellen, nicht ganz nachvollziehen. Nachdem die Fraktionen der CDU und FDP unter Verweis auf die vorhandenen Informationsnagebote eine Ablehnung des Antrages signalisieren, kündigt Frau Dr. Stelz an, das BVV-Büro zu bitten, das Thema Bürgerbeteilung auf den BVV-Internetseiten zu veröffentlichen.

 

Der Antrag wird z u r ü c k g e z o g e n.

 


 
 

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