Auszug - Handreichung Bürgerbeteiligung
Frau Dr. Stelz
erläutert, dass der Antrag mit der Intention verbunden ist, dass mehr Bürger
von den Instrumentarien der Bürgerbeteiligung Gebrauch machen. Herr Buschkowsky berichtet, dass es bereits viele Möglichkeiten gibt, sich sachkundig zu machen. So enthalten z. B. die Internetseiten des Landeswahlleiters und der Senatsinnenverwaltung ausführliche Informationen dem Themenkreis Bürgerbeteiligung. Hierin werden die entsprechenden Instrumente, mögliche Verfahrenswege und die Rechtsgrundlagen dargestellt. Gleichfalls enthalten sind Musterformulierungen sowie Hinweise zur Unterschriftenliste für einen Einwohnerantrag. Zu dieser ohnehin bereits gegebenen dichten Informationslage kommt hinzu, dass sich die Kosten für die Erstellung und den Versand eines Flyers „Handreichung Bürgerbeteiligung“ auf ca. 38.000 € belaufen würden. Insgesamt kann das Bezirksamt daher die Erforderlichkeit einer solchen Handreichung nicht erkennen, zumal eben Bürgerbeteiligung keine Geheimstrategie, sondern umfassend publiziert ist. Frau Dr. Stelz kann die Schwierigkeit, eine Seite mit den relevanten Informationen zusammenzustellen, nicht ganz nachvollziehen. Nachdem die Fraktionen der CDU und FDP unter Verweis auf die vorhandenen Informationsnagebote eine Ablehnung des Antrages signalisieren, kündigt Frau Dr. Stelz an, das BVV-Büro zu bitten, das Thema Bürgerbeteilung auf den BVV-Internetseiten zu veröffentlichen. Der Antrag wird z u r ü c k g e z o g e n. |
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