Auszug - Mitwirkung von Betroffenen für Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Neukölln sicherstellen
Herr Biedermann spricht sich für eine bezirkliche
Anschlussregelung nach der in 2005 ausgelaufenen Ausführungsvorschriften der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus, die die Mitwirkung/Beteiligung der
Betroffenen bei Sanierungsgebieten regelt. Herr Borowski weist auf die weiterhin bestehende
Rechtsgrundlage nach § 132 Baugesetzbuch hin, worin die Mitwirkung der
Betroffenen geregelt ist. Der Bezirk kann lediglich die Form z.B.
Betroffenenbeirat bestimmen. Herr Eichholz fragt sich, wieso ein Antrag notwendig
ist, wenn dies bereits gesetzlich geregelt ist. Herr Laumann weist daraufhin,
dass mit dem Antrag auch in Zukunft bei wechselnder politischer
Verantwortlichkeit gesichert ist, dass dieser wichtige Aspekt berücksichtigt
wird. Der
Antrag wird einstimmig angenommen. |
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