Auszug - Mitwirkung von Betroffenen für Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Neukölln sicherstellen  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 10.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1217/XVIII Mitwirkung von Betroffenen für Untersuchungs- und Sanierungsgebiete im Bezirk Neukölln sicherstellen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/Bau
Verfasser:Szczepanski, BerndBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr Biedermann spricht sich für eine bezirkliche Anschlussregelung nach der in 2005 ausgelaufenen Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus, die die Mitwirkung/Beteiligung der Betroffenen bei Sanierungsgebieten regelt

Herr Biedermann spricht sich für eine bezirkliche Anschlussregelung nach der in 2005 ausgelaufenen Ausführungsvorschriften der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus, die die Mitwirkung/Beteiligung der Betroffenen bei Sanierungsgebieten regelt.

 

Herr Borowski weist auf die weiterhin bestehende Rechtsgrundlage nach § 132 Baugesetzbuch hin, worin die Mitwirkung der Betroffenen geregelt ist. Der Bezirk kann lediglich die Form z.B. Betroffenenbeirat bestimmen.

 

Herr Eichholz fragt sich, wieso ein Antrag notwendig ist, wenn dies bereits gesetzlich geregelt ist. Herr Laumann weist daraufhin, dass mit dem Antrag auch in Zukunft bei wechselnder politischer Verantwortlichkeit gesichert ist, dass dieser wichtige Aspekt berücksichtigt wird.

 

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 


 
 

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