Auszug - Kinderlärm - ja bitte!
Zuständig ist nach Auffassung der Umweltverwaltung das Ordnungsamt, da es sich um verhaltensbedingten Lärm handelt. In der Diskussion wird festgestellt, dass der Antrag unpräzise formuliert ist. Es wird nicht benannt, welcher Lärm von welchen Kindern/ Jugendlichen in welchen Situationen verursacht wird. Herr Büge weist ausdrüchlich darauf hin, dass nur konkret formulierte Anträge zielführend seien. Der Antrag wird folgendermaßen neu formuliert und die Änderungen einstimmig angenommen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über
den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das
Landesimmissionsschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von
spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmimmissionen grundsätzlich erschwert
werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen
gleichgesetzt werden. |
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