Auszug - Kinderlärm - ja bitte!  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wohnen und Umweltschutz
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 01.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0908/XVIII Kinderlärm - ja bitte!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/SozWohnUm
Verfasser:Morsbach, MichaelBüge, Michael
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Zuständig ist nach Auffassung der Umweltverwaltung das Ordnungsamt, da es sich um verhaltensbedingten Lärm handelt

Zuständig ist nach Auffassung der Umweltverwaltung das Ordnungsamt, da es sich um verhaltensbedingten Lärm handelt. In der Diskussion wird festgestellt, dass der Antrag unpräzise formuliert ist. Es wird nicht benannt, welcher Lärm von welchen Kindern/ Jugendlichen in welchen Situationen verursacht wird. Herr Büge weist ausdrüchlich darauf hin, dass nur konkret formulierte Anträge zielführend seien.

 

Der Antrag wird folgendermaßen neu formuliert und die Änderungen einstimmig angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass das Landesimmissionsschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass Klagen gegen von spielenden Kindern im Freien ausgehende Lärmimmissionen grundsätzlich erschwert werden. Kinderlärm darf grundsätzlich nicht mit anderen Lärmquellen gleichgesetzt werden.

 


 
 

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