Auszug - Offensive Klimaschutz für Neukölln 1  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 12.01.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0861/XVIII Offensive Klimaschutz für Neukölln 1
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/GrüneBA/FinWi
Verfasser:Liecke/WagnerBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Frau Schumacher erläutert, dass die Intention des Antrages darin besteht, die bereits vorhandenen bezirklichen Gebäudeenergiebilanzen um eine fortschreibbare Energie- und CO2-Bilanz zu ergänzen

Frau Schumacher erläutert, dass die Intention des Antrages darin besteht, die bereits vorhandenen bezirklichen Gebäudeenergiebilanzen um eine fortschreibbare Energie- und CO2-Bilanz zu ergänzen. Zielsetzung ist die Entwicklung und Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts für die bezirklichen Liegenschaften.

 

Der mitberatende Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz hat die Drucksache in seiner Sitzung am 10.12.2008 beraten und hierzu folgende Stellungnahme abgegeben.

 

„Der Antrag ist an den Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung zurückzugeben. Der Ausschuss für Wohnen und Umweltschutz steht dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber, vorbehaltlich einiger Punkte, die im Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung noch konkretisiert werden müssen“

 

Frau Schumacher berichtet, dass sich der Konkretisierungsbedarf auf den Punkt 4 der Antragsformulierung bezieht. Da sich die übrigen Punkte des Antrages allein auf die bezirklichen Liegenschaften beziehen, wird sie den Antrag auf Erstellung eines Konzeptes für die Öffentlichkeitsarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Beratung der Neuköllnerinnen und Neuköllner gesondert stellen.

 

Bei Streichung des Punktes 4 der Drucksache wird dem Antrag einstimmig bei einer Enthaltung   z u g e s t i m m t   .

 


 
 

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