Auszug - Unterstützung der Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten
Der Ausschuss hat seine Entscheidung
über den Antrag bis zum Vorliegen des entsprechenden Votums des
Migrationsbeirates zurückgestellt. Dieser ist in seiner Sitzung am 08.09.2008
mit 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen übereingekommen, der BVV
zu empfehlen, die bereits laufende Kampagne zur Unterstützung der
Bundesratsinitiative für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für
Drittstaatsangehörige zu unterstützen. Die Fraktionen der SPD, Grünen und
Linken sprechen sich für ein kommunales Wahlrecht für seit vielen Jahren hier
lebende Migrantinnen und Migranten aus. Dies würde nicht nur zur Integration
und zur Stärkung der lokalen Demokratie beitragen, sondern gleichzeitig die
Ungleichbehandlung von EU- und anderen Ausländern beheben. Die Fraktion der FDP hält die
Begründung des Antrages für nicht schlüssig und befürchtet zudem eine
ungewollte Veränderung der politischen Landschaft. Der Antrag wird daher
abgelehnt. Die Fraktion der CDU spricht sich
ebenfalls gegen den Antrag aus. Vor Einführung eines kommunalen Wahlrechts für
Migrantinnen und Migranten sollte zunächst die Prüfung der Grundgesetzänderung
abgewartet werden. Unabhängig davon wird darauf verwiesen, dass hier lange
lebende Ausländer die Möglichkeit der Einbürgerung und damit dann auch das
aktive und passive Wahlrecht haben. Die Fraktion der Grauen stimmt der
Intention des Antrages zu, hält ihn aber letztendlich für verfrüht. Die von den
Grünen angesprochene Beteiligung an lokalen Entscheidungsprozessen würde nach
Ansicht der Grauen aufgrund der massiven Sprachprobleme und der Unkenntnis über
lokale Zusammenhänge nicht funktionieren. In Bezug auf die Türken als größte
Ausländergruppe pflichten die Grauen der FDP bei, dass Deutsche in der Türkei
auch kein Wahlrecht haben. Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 6
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen z u g e
s t i m m t . |
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