Auszug - Unterstützung der Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mo, 20.10.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0606/XVIII Unterstützung der Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
Verfasser:Wagner, HeinzBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Der Ausschuss hat seine Entscheidung über den Antrag bis zum Vorliegen des entsprechenden Votums des Migrationsbeirates zurückgestellt

Der Ausschuss hat seine Entscheidung über den Antrag bis zum Vorliegen des entsprechenden Votums des Migrationsbeirates zurückgestellt. Dieser ist in seiner Sitzung am 08.09.2008 mit 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen übereingekommen, der BVV zu empfehlen, die bereits laufende Kampagne zur Unterstützung der Bundesratsinitiative für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Drittstaatsangehörige zu unterstützen.

 

Die Fraktionen der SPD, Grünen und Linken sprechen sich für ein kommunales Wahlrecht für seit vielen Jahren hier lebende Migrantinnen und Migranten aus. Dies würde nicht nur zur Integration und zur Stärkung der lokalen Demokratie beitragen, sondern gleichzeitig die Ungleichbehandlung von EU- und anderen Ausländern beheben.

 

Die Fraktion der FDP hält die Begründung des Antrages für nicht schlüssig und befürchtet zudem eine ungewollte Veränderung der politischen Landschaft. Der Antrag wird daher abgelehnt.

 

Die Fraktion der CDU spricht sich ebenfalls gegen den Antrag aus. Vor Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Migrantinnen und Migranten sollte zunächst die Prüfung der Grundgesetzänderung abgewartet werden. Unabhängig davon wird darauf verwiesen, dass hier lange lebende Ausländer die Möglichkeit der Einbürgerung und damit dann auch das aktive und passive Wahlrecht haben.

 

Die Fraktion der Grauen stimmt der Intention des Antrages zu, hält ihn aber letztendlich für verfrüht. Die von den Grünen angesprochene Beteiligung an lokalen Entscheidungsprozessen würde nach Ansicht der Grauen aufgrund der massiven Sprachprobleme und der Unkenntnis über lokale Zusammenhänge nicht funktionieren. In Bezug auf die Türken als größte Ausländergruppe pflichten die Grauen der FDP bei, dass Deutsche in der Türkei auch kein Wahlrecht haben.

 

Dem Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen   z u g e s t i m m t .

 


 
 

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