Auszug - Ein Denkmalbeirat für Neukölln  

 
 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 14.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 24.09.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0567/XVIII Ein Denkmalbeirat für Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneStadtentwicklung
Verfasser:Biele, JürgenMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wir ersucht, einen Denkmalbeirat zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einzuberufen.

 

Der Denkmalbeirat wird gebildet von

 

§            zwei Mitgliedern des BA (je ein Mitglied von Bau/Grünflächen und Kultur)

§            je ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV

§            zwei bis drei unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmal-Expertinnen/Experten.

 

Die Denkmal-Expertinnen/Experten werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats vom Bezirksamt berufen. Der Denkmalbeirat tagt nach Bedarf auf Wunsch eines Mitgliedes, mindestens jedoch halbjährlich.

 

Der Denkmalbeirat soll bevorstehende Bauvorhaben im Bezirk begutachten hinsichtlich:

§            der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter und erhaltenswerter Gebäude und Anlagen,

§            der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,

§            der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben.

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen sowie das BA von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Baustadtrat zugeordnet. Nach spätestens 3 Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

Der BVV ist jährlich zu berichten.

Der BVV ist erstmalig bis zum 30.06.2008 zu berichten.

 

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.


 
 

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