Drucksache - 0567/XVIII  

 
 
Betreff: Ein Denkmalbeirat für Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneStadtentwicklung
Verfasser:Biele, JürgenMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
08.04.2008 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.07.2008 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Ausschuss zurückgezogen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Mitteilung - 2. Lesung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antrag wird von der antragstellenden Fraktion der Grünen in folgender Fassung zurückgezogen:

 

Das Bezirksamt wir ersucht, einen Denkmalbeirat zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einzuberufen.

 

Der Denkmalbeirat wird gebildet von

 

§       zwei Mitgliedern des BA (je ein Mitglied von Bau/Grünflächen und Kultur)

§       je ein bis zwei Mitgliedern jeder Fraktion der BVV

§       zwei bis drei unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmal-Expertinnen/Experten.

 

Die Denkmal-Expertinnen/Experten werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats vom Bezirksamt berufen. Der Denkmalbeirat tagt nach Bedarf auf Wunsch eines Mitgliedes, mindestens jedoch halbjährlich.

 

Der Denkmalbeirat soll bevorstehende Bauvorhaben im Bezirk begutachten hinsichtlich:

§       der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter und erhaltenswerter Gebäude und Anlagen,

§       der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude,

§       der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben.

 

Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen sowie das BA von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen.

 

Der Denkmalbeirat wird dem Baustadtrat zugeordnet. Nach spätestens 3 Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.

Der BVV ist jährlich zu berichten.

Der BVV ist erstmalig bis zum 30.06.2008 zu berichten.

 

 
 

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