Auszug - Mieterstromprojekte fördern!
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, im Bezirk Neukölln Mieterstromprojekte zu fördern, indem für solche Vorhaben Informations-, Beratungs- und Vernetzungsmöglichkeiten für Mieter*innen und Hauseigentümer*innen angeboten und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genoss*innenschaften sowie private Hauseigentümer*innen bzw. Immobiliengesellschaften auf die Möglichkeit von Mieterstromprojekten hingewiesen werden. Die Beratung, Vernetzung und Projektunterstützung soll gemeinsam mit der BürgerEnergie Berlin eG erfolgen.
Das Stadtentwicklungsamt weist Bauherr*innen und deren Beauftragte bereits seit geraumer Zeit auf ökologische und Klimaschutzthemen im Rahmen der Beratung zu Bauvorhaben hin. So wird im Einzelfall aktiv z. B. über Möglichkeiten und Rahmenbedingungen von Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelungs- und Freianlagenkonzepte, Solarpflicht, Niederschlagswasserbehandlung und energetische Modernisierung gesprochen. Dabei werden entsprechende Informationsmaterialien der zuständigen Stellen genutzt und verteilt und auf deren Angebote im Internet hingewiesen.
Das Thema Mieterstrom wird in diese zusätzliche Information bei passenden Fällen zukünftig mit aufgenommen. Das SolarZentrum Berlin – tätig im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – wird eine Infoveranstaltung für die zuständigen Mitarbeiter*innen durchführen, wenn die noch ausstehende Gesetzesänderung zum Umgang mit Mieterstrom beschlossen worden ist.
Zudem hat das Stadtentwicklungsamt Neukölln eine Webseite erstellt, die auf die Möglichkeiten und Funktionsweise von Mieterstrom sowie die Beratungsangebote zu Mieterstrom hinweisen:
https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.1310911.php
Auch der Milieuschutz hat sich mit dem Thema Solarenergie und Mieterstrom auseinandergesetzt und eine Genehmigungspraxis für entsprechende Vorhaben entwickelt, die Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern in Milieuschutzgebieten zulässt und keine Projekte verhindert.
Eine gemeinsame Beratung oder ein exklusiver Verweis auf die BürgerEnergie Berlin eG kann im Sinne der Neutralität der Verwaltung nicht realisiert werden.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit dennoch als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 02.04.2024
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen