Auszug - Freie Träger auch weiterhin von den Betriebskosten befreien
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Die Linksfraktion begründet ihren Antrag. Herr Hikel teilt dem Ausschuss mit, dass für das laufende Jahr 2024 eine Lösung gefunden wurde. Der Bereich Jugend erstattet die Betriebskosten an die SE FM. Frau Nagel erklärt, dass ihr eine konkrete Summe aller Betriebskosten nicht vorliegt. Sie schätzt diese auf 200.000€. Die SE Fin hingegen kam auf ungefähr 400.000€. Frau Nagel führt aus, es komme drauf an, was man einrechnet. Für 2025 befinde man sich noch im Prozess.
Die Fraktion der Grünen schlägt eine Änderung des Antrages vor, die wie folgt lauten soll:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die freien Träger im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit für 2024 von den Betriebskosten zu befreien.
Um eine mittelfristige Entscheidung treffen zu können, wird das Jugendamt gebeten, zeitnah mögliche Optionen zum Umgang mit den Betriebskosten darzulegen. Dafür wird darum gebeten, mindestens die folgenden Informationen bereitzustellen: - In welcher Höhe würden Mehrkosten auf die freien Träger zukommen, wenn die Übernahme der Betriebskosten beendet wird? - Aus welchen Mitteln wurden die Betriebskosten in der Vergangenheit bezahlt? - Wie würde sich eine Übernahme der Betriebskosten durch die freien Träger bei gleichzeitiger Erhöhung der Leistungsverträge auf die Budgetierung auswirken? - Wie wurden die Betriebskosten in der Vergangenheit auf die Produkte des Jugendamtes in der KLR gebucht?
Der Antrag wird in geänderter Form mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU-, AfD- sowie der Linksfraktion beschlossen. |
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