Drucksache - 1131/XXI  

 
 
Betreff: Freie Träger auch weiterhin von den Betriebskosten befreien
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushVerwKlimaNachh.
Verfasser:Sambefski, SusankaStemmermann, Jan Tjado
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Ausschussberatung
01.02.2024 
27. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ausschussberatung
26.02.2024 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vertagt     
08.04.2024 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
17.04.2024 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
29.05.2024 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung JHA, HVKN ff
Ausschuss Beschluss JHA
Ausschuss HVKN vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die freien Träger im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit für 2024 von den Betriebskosten zu befreien.

 

Um eine mittelfristige Entscheidung treffen zu können, wird das Jugendamt gebeten, zeitnah mögliche Optionen zum Umgang mit den Betriebskosten darzulegen. Dafür wird darum gebeten, mindestens die folgenden Informationen bereitzustellen:

-       In welcher Höhe würden Mehrkosten auf die freien Träger zukommen, wenn die Übernahme der Betriebskosten beendet wird?

-       Aus welchen Mitteln wurden die Betriebskosten in der Vergangenheit bezahlt?

-       Wie würde sich eine Übernahme der Betriebskosten durch die freien Träger bei gleichzeitiger Erhöhung der Leistungsverträge auf die Budgetierung auswirken?

-       Wie wurden die Betriebskosten in der Vergangenheit auf die Produkte des Jugendamtes in der KLR gebucht?

 

 

Der mitberatende Ausschussr Jugendhilfe empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die freien Träger im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit auch weiterhin von den Betriebskosten zu befreien.

 

Um eine mittelfristige Entscheidung treffen zu können, wird das Jugendamt gebeten, mögliche Optionen zum Umgang mit den Betriebskosten darzulegen. Dafür wird darum gebeten, mindestens die folgenden Informationen bereitzustellen:

-       In welcher Höhe würden Mehrkosten auf die freien Träger zukommen, wenn die Übernahme der Betriebskosten beendet wird?

-       Aus welchen Mitteln wurden die Betriebskosten in der Vergangenheit bezahlt?

-       Wie würde sich eine Übernahme der Betriebskosten durch die freien Träger bei gleichzeitiger Erhöhung der Leistungsverträge auf die Budgetierung auswirken?

-       Wie wurden die Betriebskosten in der Vergangenheit auf die Produkte des Jugendamtes in der KLR gebucht?

 
 

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