Auszug - Querungshilfe Stubenrauchstraße  

 
 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
2014/XX Querungshilfe Stubenrauchstraße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/SUV
Verfasser:Kringel, GerritBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.01.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, ob eine Querungshilfe in Form einer Lichtzeichenanlage in der Stubenrauchstraße auf Höhe Ehrenpreisweg / Glockenblumenweg für beide Richtungen eingerichtet werden kann.

 

Das Bezirksamt hat in der Sache weder Prüf- noch Entscheidungskompetenzen und sich daher an die zuständige SenMVKU gewandt. Diese teilte mit, dass sie schon wegen der fehlenden bezirklichen Zuständigkeit in der Sache nicht zum Zweck einer Berichterstattung gegenüber der BVV antworten kann. Zur Örtlichkeit wurde dennoch mitgeteilt, dass die dort vorhandene Mittelinsel dem Fußverkehr zwar keinen Vorrang einräumt, diese jedoch die Querung der Straße erleichtert, da lediglich auf eine Richtung des Fahrzeugverkehrs geachtet werden muss. Bei gemeinsamen Verkehrsbeobachtungen mit der Polizei wurde demnach festgestellt, dass der Verkehr im Allgemeinen geordnet und sicher verläuft. Es entstünden immer wieder Lücken im Verkehr, die dem Fußverkehr eine Überquerung der Fahrbahn ermöglichen.

 

Auf nochmalige Bitte um Prüfung wurde Ende Januar 2024 durch die SenMVKU mitgeteilt, dass sich am Sachstand keine Änderungen ergeben haben. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist und diese dort nicht gegeben sind. Eine zusätzliche Anordnung sei daher an dieser Örtlichkeit nicht erforderlich.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 26. Februar 2024

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.


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