Drucksache - 2014/XX  

 
 
Betreff: Querungshilfe Stubenrauchstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/SUV
Verfasser:Kringel, GerritBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
03.11.2020 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Ausschussberatung
18.11.2020 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung vertagt   
09.12.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
20.01.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.01.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
20.03.2024 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung VTO
Ausschuss vertagt 1
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, ob eine Querungshilfe in Form einer Lichtzeichenanlage in der Stubenrauchstraße auf Höhe des Ehrenpreisweg/Glockenblumenweg für beide Richtungen eingerichtet werden kann.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens oder einer Bedarfsampel auf Höhe des Kerbelwegs für beide Richtungen eingerichtet wird.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.01.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, ob eine Querungshilfe in Form einer Lichtzeichenanlage in der Stubenrauchstraße auf Höhe Ehrenpreisweg / Glockenblumenweg für beide Richtungen eingerichtet werden kann.

 

Das Bezirksamt hat in der Sache weder Prüf- noch Entscheidungskompetenzen und sich daher an die zuständige SenMVKU gewandt. Diese teilte mit, dass sie schon wegen der fehlenden bezirklichen Zuständigkeit in der Sache nicht zum Zweck einer Berichterstattung gegenüber der BVV antworten kann. Zur Örtlichkeit wurde dennoch mitgeteilt, dass die dort vorhandene Mittelinsel dem Fußverkehr zwar keinen Vorrang einräumt, diese jedoch die Querung der Straße erleichtert, da lediglich auf eine Richtung des Fahrzeugverkehrs geachtet werden muss. Bei gemeinsamen Verkehrsbeobachtungen mit der Polizei wurde demnach festgestellt, dass der Verkehr im Allgemeinen geordnet und sicher verläuft. Es entstünden immer wieder Lücken im Verkehr, die dem Fußverkehr eine Überquerung der Fahrbahn ermöglichen.

 

Auf nochmalige Bitte um Prüfung wurde Ende Januar 2024 durch die SenMVKU mitgeteilt, dass sich am Sachstand keine Änderungen ergeben haben. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo es wegen der besonderen Umstände zwingend geboten ist und diese dort nicht gegeben sind. Eine zusätzliche Anordnung sei daher an dieser Örtlichkeit nicht erforderlich.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, 26. Februar 2024

 

 

Martin Hikel Jochen Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 
 

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