Auszug - RIAS-Gelände Wärmestrategie ohne fossile Verbrennung
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Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.01.2023 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, ob die Bauherrin des RIAS-Geländes die Wärmeversorgung für die zu errichtenden Gebäude ohne fossile Verbrennung plant und umsetzen wird. Wird fossile Verbrennung zur Wärmeversorgung durch die Bauträgerin geplant, wird das Bezirksamt gebeten auf die Bauherrin dahingehend einzuwirken, auf eine Wärmeversorgung ohne fossile Verbrennung einzusetzen. Hilfsweise wird das Bezirksamt gebeten, die Möglichkeit der Festsetzung von Verbrennungsverboten und -beschränkungen für fossile Brennstoffe (Verbots der Verbrennung von Kohle, Heizöl, Erd- und Flüssiggas und Biomasse) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB zu prüfen und bei Geeignetheit ggf. als mögliche Option vorzubereiten.
Der Vorhabenträger zur Entwicklung des RIAS-Areals strebt ein innovatives Energiekonzept für das gesamte Quartier an, möchte sich zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch nicht verbindlich festlegen. Für eine Umsetzung des BVV-Beschlusses ist ein energetisches Konzept zur Nutzung erneuerbarer Energien Voraussetzung. Dem Vorhabenträger wurde der BVV-Beschluss übermittelt und darum gebeten, diesen bei der weiteren Planung zur berücksichtigen und ein energetisches Gutachten in Auftrag zu geben. Nach Vorlage der erforderlichen fachspezifischen Gutachten wird durch die Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan 8-98 oder für entsprechende Verpflichtungen in einem städtebaulichen Vertrag vorliegen.
Derzeit können durch das Bezirksamt keine seriösen Aussagen zur formellen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 8-98 erfolgen. Das Planungsvorhaben zum RIAS-Gelände unterliegt schwierigen Rahmenbedingungen (Geruchs- und Lärmbelastung, schwierige Verkehrsanbindung und Störfall-Achtungsabstand) und ist ausgesprochen komplex. Um Lösungsspielräume zu ermitteln, führt das Bezirksamt daher intensive Abstimmungen mit dem Vorhabenträger, den Fachplaner*innen, den Gutachter*innen, den Fachbehörden und den betroffenen Nachbar*innen. Aufgrund der Komplexität der Themen und der Vielzahl der Akteure handelt es sich um einen langwierigen und letztlich auch ergebnisoffenen Prozess.
Ob und inwieweit die Vorlage eines Schlussberichts noch in dieser Wahlperiode erfolgen kann, ist durch das Bezirksamt momentan nicht einzuschätzen.
Berlin-Neukölln, 21. November 2023
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.
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