Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025 (Doppelhaushalt) Geschäftsbereich 5, Kapitel 3350 Einzelplan 39 / Kapitel: 3900, 3910, 3911, 3912, 3915, 3930, 3960, 3995  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0909/XXI Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushVerwKlimaNachh.
  Stemmermann, Jan Tjado
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die Ausschussvorsitzende bittet Herrn BzStR Rehfeldt um einige einleitende Worte. Dieser spricht der Ausschussvorsitzenden zunächst seine herzlichsten Glückwünsche zur Wahl aus. Anschließend führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass das Bezirksamt am 22. August 2023 beschlossen hat, der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024/2025 zuzuleiten. In der 21. Öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung erfolgte am 30. August 2023 eine Vorberatung und Überweisung in die Fachausschüsse. Er kann die Ausführungen von Herrn BzStR Biedermann in der letzten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung hinsichtlich des nicht vorhandenen Spielraums im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 nur uneingeschränkt bestätigen.

 

Der vorliegende Haushaltsplan weist für das Haushaltsjahr 2024 ein Haushaltsvolumen von rd. 1,041 Mrd. € und für 2025 von 1,046 Mrd. € aus. Mit 755 Mio. € in 2024 und 761 Mio. € in 2025 bilden die Transferausgaben (T-Teil und Z-Teil) den größten Teil der bezirklichen Ausgaben. Personal- und Sachausgaben sind 226 Mio. € in 2024 und 232 Mio. € in 2025 abgebildet. Für Investitionsausgaben sind 22 Mio. € in 2024 und 14 Mio. € in 2025 veranschlagt. Für das Amt für Soziales inklusive Jobcenter stellt Herr BzStR Rehfeldt anschließend die Ansätze für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vor, die sich wie folgt darstellen:

Ansätze für

2024

2025

Sozialamt

 

 

Personal

11.670.600 €

12.116.600 €

Grundsicherung

89.617.000 €

92.745.000 €

Hilfe zum Lebensunterhalt Soz

7.580.000 €

7.850.000 €

Hilfe zum Lebensunterhalt Asyl

8.670.000 €

8.979.000 €

HbL ohne Krahi

109.302.800 €

109.302.800 €

Krankenhilfe

6.898.000 €

6.898.000 €

PflegeG

2.254.000 €

2.254.000 €

 

235.992.400 €

240.145.400 €

 

 

 

Jobcenter

2024

2025

Personal (über E01- Einnahme finanziert)

6.946.000 €

7.213.000 €

KfA

11.224.000 €

11.617.000 €

KdU

181.431.000 €

181.431.000 €

T-Teil BuT (Klassenfahrten, Teilhabe)

1.789.000 €

1.789.000 €

Z-Teil BuT (pers. Schulbedarf)

2.449.000 €

2.571.000 €

 

203.839.000 €

204.621.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nachrichtlich über alle Titel

 

 

Gesamt Ausgaben Sozialamt

240.120.900 €

244.305.600 €

Gesamt Ausgaben Jobcenter

208.186.000 €

208.999.400 €

 

Der Gesamtbetrag der Kosten der Unterkunft im Jobcenter hat sich aufgrund sinkender Zahlen der Bedarfsgemeinschaften in Neukölln verringert.

 

Im Folgenden werden die Kapitel 3350, 3900, 3910, 3911, 3912, 3915, 3930, 3960 und 3995 eingehend beraten.

 

Im Rahmen der Beratungen werden zu den einzelnen Kapiteln folgende Fragen erörtert:

 

Kapitel 3350

 

Herr Hecht bittet um Informationen worin die Ausweitung der Beamtenstellen in der Stabsstelle des neuen Geschäftsbereiches begründet ist. Hierzu erklärt Herr BzStR Rehfeldt, dass der Seniorenservice in den Stab verlagert wurde, alle Geschäftsbereiche eine zusätzliche VzÄ für die gesamtstädtische Steuerung erhalten haben und auch die Büroleitung des neuen Geschäftsbereiches, die zwangsweise aufgrund der weit höheren Anzahl der zu betreuenden Mitarbeitenden mehr Stellen als zuvor umfasst, im Stab verortet ist. Des Weiteren führt er aus, dass der Bereich QPK in diesem Haushalt erstmalig in einem eigenen Kapitel 4130 geführt wird und beim Gesundheitsamt verortet bleibt.

 

Kapitel 3900

 

Herr Pohl führt aus, dass das Sozialamt laut des Budgetierungsergebnisses gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 rund 4 Mio. Euro über den Ausgaben liegt. Er bittet um Mitteilung, ob dieses Budget direkt in die Ansätze des Sozialamtes fliest und wie diese „Gewinne“ im Sozialamt verwendet werden. Herr BzStR Rehfeldt erläutert, dass dem Bezirk eine Globalsumme zugewiesen wird, aus dem der gesamte Bedarf gedeckt werden muss. Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch bei einem Plus in der Budgetierung, dieses Plus nicht automatisch im kameralen Haushalt des Sozialamtes verortet wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pohl, ob die Budgetierungsvorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen im Haushalt übernommen werden und ob die produktorientierte Abbildung die Realität widerspiegelt, erläutert Frau Schwarz (Soz FinL) dass der produktorientierte Haushalt in der Regel mit den Budgets, die von SenFin kommen aufgestellt wird. In der Regel gibt es bei den sogenannten Pflichtleistungen Planmengen, die zu erbringen sind. Diese Planmengen zu einem Stückkostenpreis ergeben das Budget, das von SenFin vorgegeben wird. In den einzelnen Bereichen gibt es ein Gesamtbudget. Es werden z.B. alle Produkte, die in die Eingliederungshilfe fallen in einem Budget zusammengefasst. Es gibt Titel, die sich aus mehreren Produkten zusammensetzen. Die Ansätze im kameralen Haushalt werden so festgelegt, dass sie sich in den Ausgaben wiederspiegeln. Sie erläutert weiter, dass der Geschäftsbereich eine Globalsumme erhält, von der einige Teilbudgets verbindlich in den vorgegebenen Titeln anzusetzen sind.

 

Herr Szczepanski ergänzt, dass dies keine spezifische Frage mit Blick auf den Haushalt des Sozialamtes ist, sondern den gesamten Haushalt betrifft und der Sozialausschuss keinen Einfluss auf die Produktabbildung hat.

 

Zu allgemeinen Fragen mit Blick auf das Verfahren der Haushaltsplanaufstellung, wie die Frage nach der Berücksichtigung der KLR, bittet Herr BzStR Rehfeldt, diese im dafür zuständigen Ausschuss für Haushalt, Verwaltung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu stellen.

 

Kapitel 3910

 

Zu Titel 42701 bittet Herr Frankl um Mitteilung, weshalb hier weniger veranschlagt wurde. Hierzu führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass der Bedarf nach Dolmetscherleistungen aufgrund des Rückgangs der Vorsprachen von aus der Ukraine Geflüchteten zurückgegangen ist. Des Weiteren konnten hier anstelle von Honorarverträgen Beschäftigungspositionen eingerichtet werden.

 

Auf Nachfrage von Herr Szczepanski zu Titel 51140 bestätigt Herr BzStR Rehfeldt, dass das Katastrophenschutzlager weiterhin dem Sozialamt zugeordnet ist.

 

Zu den Zuschüssen für besondere soziale Projekte (Titel 68432) bittet Herr Hecht um Mitteilung, was aus den noch zu verteilenden Mittel in Höhe von 7.350 Euro in diesem Jahr realisiert wurde. Hierzu führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass der in Rede stehende Betrag bisher nicht verausgabt wurde. Außerdem führt er auf Nachfrage aus, dass es sich bei der Position zu den „Safe Places“ um eine Darstellungsfrage handelt. Es handelt sich um ein neu geplantes Projekt. Hier gab es in diesem Jahr bisher keine Ausgaben. Die aufgeführten 58.000 Euro waren auch nicht hinterlegt. Es waren unter anderem unter anderem Mehrmittel, die im Rahmen der Schwerpunktsetzung für den Träger Gangway zugeteilt wurden, die aber aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht ausgegeben werden konnten. Im nächsten Haushaltsjahr sind ausweislich der vorliegenden Planung und vorbehaltlich des entsprechenden Haushaltsbeschlusses 33.000 Euro für die Umsetzung des Safe Places Konzeptes vorgesehen. Eine große Herausforderung stellen derzeit noch die fehlenden Stellflächen dar. Hier ist Herr BzStR Rehfeldt in intensiven Gesprächen mit der Autobahn GmbH und privaten Eigentümern. Im Rahmen des Projektes wird auch eine enge Betreuung durch Sozialarbeit stattfinden, um die Betroffenen in das Regelsystem zu überführen.

 

Frau Tanana macht mit Bezug auf die reduzierten Dolmetscherkosten deutlich, dass sie hier weiterhin einen großen Bedarf insbesondere in den Einrichtungen sieht. Dem schließt sich Herr BzStR Rehfeldt an. Bei dem in Rede stehenden Ansatz handelt es sich jedoch um freiwillige Dolmetscherleistungen im Amt für Soziales nicht um Leistungen in Einrichtungen.

Zu Seniorenarbeit bzw. Seniorenberatung weist die vorliegende Planung einen höheren Bedarf als im Ansatz geplant. Herr Szczepanski bittet um Information, ob es Ideen gibt, wie diese Differenz gedeckt werden kann. Herr BzStR Rehfeldt berichtet, dass es sich hierbei um den zusätzlichen Bedarf von ca. einer halben Stelle handelt, die auch realisiert werden könnte, für die aber nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Aus dem Haushalt des Geschäftsbereiches Soziales und Gesundheit können hierfür auch keine weiteren Mittel angeboten werden. Auch er sieht unter anderem aufgrund der aktuellen gesetzlichen Änderungen mit Blick auf das Wohngeld einen stetig steigenden Beratungsbedarf. Es gibt zwar die Möglichkeit, aus der Globalsumme aufzustocken, dies liegt aber nicht im Einflussbereich seines Geschäftsbereiches. Herr Szczepanski fragt in diesem Zusammenhang, ob Mittel aus der unabhängigen Sozialberatung genutzt werden könnten und wie die unabhängige Sozialberatung in den Folgejahren aufgestellt werden soll. Herr BzStR Rehfeldt macht zunächst deutlich, dass auch er sich über die geplante Erhöhung der Mittel für die unabhängige Sozialberatung gefreut hat. Es liegt aber bis zum heutigen Tag keine Finanzierungszusage vor. Des Weiteren werden diese Mittel im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung seitens der Senatsverwaltung zweckgebunden zur Verfügung gestellt, so dass eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist.

 

Auf Nachfrage von Frau Tanana informiert Herr BzStR Rehfeldt, dass der Bereich Soziales 20% der Gesamtsumme als Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses sicherstellt.

 

Herr Pohl bittet zur Kältehilfe um Auskunft, ob die Finanzierung nunmehr zentral über die Senatsverwaltung erfolgt und auch dort gesteuert wird, welche Projekte gefördert werden. Dazu führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass bereits zuvor auf Landesebene entschieden wurde, welche Maßnahmen finanziert werden, da eine gesamtstädtische Steuerung stattfinden muss. Der Bezirk erstellt lediglich die Zuwendungsbescheide und erhält die erforderlichen Mittel im Zuge der auftragsweisen Bewirtschaftung. Ergänzend führt Herr BzStR Rehfeldt auf Nachfrage von Herrn Szczepanski aus, dass ihm keine Einsparungen auf die Kältehilfemaßnahmen bekannt sind.

 

Zur zukünftigen Aufstellung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung informiert Herr BzStR Rehfeldt darüber, dass er das Angebot gerne um einen Standort im Rathaus Neukölln ausweiten würde, aber derzeit noch keine geeigneten Räumlichkeiten für ein solches Beratungsangebot gefunden wurden. Des Weiteren möchte er das Beratungsangebot auf einen Träger konzentrieren. Dazu gibt es aber noch keine finale Entscheidung. Hierzu merkt Herr Szczepanski an, dass das DRK in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatte, das Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Träger, der hier bisher sehr gute Arbeit geleistet hat, mehrsprachig berät und dieses Defizit aufgefangen hat, soll nun nicht mehr berücksichtigt werden, was ihn sehr irritiert. Herr BzStR Rehfeldt teilt die Einschätzung zum DRK nicht. Aus seiner Sicht bietet die Durchführung des Angebotes durch einen Träger für den gesamten Bezirk Vorteile in der Bereitstellung von Vertretungslösungen und verringert zudem den Anteil an öffentlichen Mitteln, die nicht direkt in die Beratungsleistungen fließen sondern für Gemeinkosten und indirekte Kosten anfallen. Herr Szczepanski plädiert die Aufteilung der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung auf zwei Träger beizubehalten. Frau Simon vom Nachbarschaftsheim macht deutlich, dass diese Entscheidung ein Verlust der Trägervielfalt bedeutet und erläutert die Bedeutung des Beratungsangebotes im Nachbarschaftsheim. Auch Herr Frankl kann die Entscheidung, die allgemeine unabhängige Sozialberatung im Nachbarschaftsheim nicht mehr fördern zu wollen, nicht nachvollziehen. Er schlägt vor, einen Antrag aus dem Sozialausschuss heraus zu stellen, das Angebot zu erhalten. Herr BzStR Rehfeldt macht noch einmal deutlich, dass das Angebot der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung nicht „gekappt“ werden soll. Im Gegenteil, es soll vielmehr ausgebaut werden. Auch er schätzt die Arbeit des Nachbarschaftsheims sehr, plädiert aber auch, sich auf das Angebot und nicht auf den Träger zu konzentrieren. Ihm geht es darum, das Angebot für die Neuköllnerinnen und Neuköllner effizient anzubieten. Herr Hecht bittet zu berücksichtigen, dass es Sozialräume gibt, die gesehen werden müssen. Auch aus seiner Sicht sollte daher die Aufteilung des Angebotes aufrechterhalten werden. Herr Szczepanski erklärt, dass er die Kompetenzen, die Frau Simon für das Nachbarschaftsheim aufgeführt hat, beim DRK in dieser Form nicht sieht. Die Strukturen müssen hier vielmehr erst noch geschaffen werden. In diesem Zusammenhang macht Herr Kringel deutlich, dass er es begrüßt hätte, auch das DRK einzuladen, wenn solch große Bedenken seitens der Ausschussmitglieder bestehen. Herrn Pohl geht es nicht darum, einen Träger gegen den anderen auszuspielen, sondern die Trägervielfalt im Bezirk zu erhalten. Anschließend verliest Herr Frankl den folgenden Antrag, den er anregt in die BVV einzubringen:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert das Bezirksamt auf, die Struktur der allgemeinen unabhängigen Sozialberatung in Neukölln zu erhalten und beide Träger (Nachbarschaftsheim Neukölln, Deutsches Rotes Kreuz) weiterhin mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen.“

 

Die Abstimmung endet mit folgendem Ergebnis:

Ja-Stimmen: LINKE, SPD und Grüne

Nein-Stimmen: CDU

Enthaltungen: AfD

 

Im Ergebnis ist der Antrag damit angenommen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pohl zu Produkt 80633 - Soz.Arb. zu § 67 SGB XII erläutert Frau Schwarz noch einmal, dass Produkte nicht isoliert betrachtet werden können, da Sozialarbeiter verschiedene Produkte bedienen. In der Tat bedienen diese Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zwei Produkte (80922 - soz.päd.Wohn.losenberatg. und 80633) bei denen es strukturelle Unterschiede gibt, die auch regelmäßig in den Produktmentorengruppen thematisiert werden, um ggf. eine Korrektur herbeizuführen.

 

Kapitel 3911

Zu Titel 68162 bittet Herr Pohl um Mitteilung, weshalb der Ansatz deutlich geringer ist. Frau Schwarz führt aus, dass hier das sogenannte Planmengenmodell greift. Das heißt, die Senatsverwaltung schreibt dem Bezirk vor, wie viele Mengen maximal erbracht werden dürfen. Alle Mengen, die darüber hinaus erbracht werden, werden nur zu 75% nachbudgetiert. Der Ansatz ist Folge des geringeren Budgets. Die Zahlen sinken tatsächlich, aber nicht in dem Maße, wie das Planmengenmodell es vorsieht.

 

Kapitel 3912

 

Herr Frankl bittet um Erklärung, weshalb der Ansatz bei Titel 67126 deutlich geringer ausfällt. Hierzu erklärt Frau Schwarz, dass aus den Erläuterungen im Haushaltsplan hervorgeht, dass es sich um Restzahlungen für die Vorjahre bis 2019 handelt. Es gibt ein neues Kapitel 3915, in dem die Ausgaben verortet sind.

 

Zu Titel 68105 bittet Herr Pohl um Erläuterung, weshalb der Ansatz doppelt so hoch ist, wie das IST in 2022. Frau Schwarz informiert, dass es sich um Grundsicherungsausgaben in Einrichtungen handelt und aufgrund der steigenden Eigenanteile, die zu einer erhöhten Anzahl an Grundsicherungsfällen führen, von einem erhöhten Bedarf ausgegangen wird.

 

Kapitel 3915

 

Es liegen keine Fragen vor.

 

Kapitel 3930

 

Herr Hecht fragt zu Titel 54010, weshalb hier ein höherer Ansatz veranschlagt wird. Dazu führt Herr BzStR Rehfeldt aus, dass es für die Unterstützung des Betriebes der Seniorenfreizeiteinrichtungen einen Dienstleistungsvertrag gibt, der seit langem nicht angepasst wurde. Die ist nunmehr vorgesehen.

 

Kapitel 3960

 

Es liegen keine Fragen vor.

 

Kapitel 3995

 

Es liegen keine Fragen vor.

 

Zu den übrigen Ansätzen gibt es keine Fragen.

 

 

Die Abstimmung endet mit folgendem Ergebnis:

Ja-Stimmen: CDU, SPD und Grüne

Nein-Stimmen: AfD, LINKE

Enthaltungen: keine

 

Der Ausschuss empfiehlt im Ergebnis die Annahme des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs.


 
 

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