Auszug - Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025 (Doppelhaushalt)  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur gemeinsam mit der 12. öffentlichen Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.09.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:47 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, BVV-Saal, 2. Etage, Raum A202
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0909/XXI Bezirkshaushaltsplan für die Jahre 2024/2025 (Doppelhaushalt)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushVerwKlimaNachh.
  Stemmermann, Jan Tjado
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Frau Korte stellt den Bezirkshaushalt und die Schwerpunktsetzungen im Bereich der Ämter BiSchuKu vor.

 

Die Planung für den Doppelhaushalt 2024/2025 für den Bezirk Neukölln, wie auch für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport, war geleitet durch die zu geringe Finanzzuweisung im Rahmen der Globalsumme.

 

Zunächst fehlten dem Bezirk rd. 22 Mio. €, um einen bedarfsgerechten Haushalt aufzustellen. Dies führte zu Einschränkungen in den bisherigen Angeboten, die auch über die Presse kommuniziert wurden. Auch die nachträgliche Erhöhung der Globalsumme hat nicht zu einer abschließenden Deckung des benötigten Gesamtbedarfes geführt.

 

Insgesamt besteht weiterhin eine Lücke im Bezirkshaushalt, eine pauschale Minderausgabe, von rund 9,3 Mio. Euro pro Haushaltsjahr. Hier besteht die vorrangige Aufgabe, diese Differenz im Laufe des jeweiligen Jahres aufzulösen. Diese Einsparungen müssen auch noch weiterhin durch die Ämter erbracht werden.

 

Bei der Erarbeitung und Erstellung des Haushaltsplanentwurfes für 2024/2025 für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport gab es einen vorgegebenen Finanzrahmen in Form eines Produktsummenbudgets und dabei einzuhaltende Vorgaben:

 

Die Sachmittel wurden nach den fortgeschriebenen Ansätzen des Jahres 2023 und unter Bereinigung zusätzlicher Mittel aus der politischen Schwerpunktsetzung der Vorjahre und unter Berücksichtigung von angemeldeten und genehmigten Sondertatbeständen gebildet.

 

Leider konnten aufgrund der geringen finanziellen Spielräume von den angemeldeten Sondertatbeständen für das Schul- und Sportamt keine anerkannt werden.

 

Berücksichtigung von nur 2 %-iger inflationsbedingter Anhebung der Ausgaben.

 

Als weitere Vorgabe gab es die einzuhaltenden Leitlinien für die Lehr- und Lernmittel.

 

Die Personalausgaben orientieren sich am Personalbestand und an den Ist-Ausgaben 2022, mit der Fortschreibung neuer Sachverhalte, Berücksichtigung der Tarifabschlüsse sowie der Besoldungserhöhungen. Für das Schul- und Sportamt gibt es allerdings z. Zt. keine zusätzlichen Stellen.

 

Anschließend werden die die Ämter BiSchuKu betreffenden Kapitel des Haushaltsplans einzeln erörtert.


 
 

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