Auszug - Zukunftsfesten Hermannplatz gestalten
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 03.03.2021 ist das Bezirksamt u.a. gebeten worden, sich weiterhin aktiv in die Planungsprozesse am Hermannplatz einzubringen. Das Bezirksamt hat sich bereits seit Bekanntwerden der Pläne des Investors intensiv mit den Auswirkungen einer Umgestaltung des Hermannplatzes befasst. Bekanntermaßen hat der Senat das gesamte Verfahren an sich gezogen. Zum weiteren Verständnis wird hierzu zunächst auf die Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 0195/XXI (Durchmarsch von Senat und Investoren? – Masterplanverfahren Hermannplatz) in der BVV am 23.03.2022 bzw. zur Großen Anfrage Drs. 0563/XXI (Hermannplatz für alle! Karstadtneubau der Signa Gruppe und Herrn R.B. verhindern!) in der BVV am 25.01.2023 verwiesen. Basis für die weiteren Prozesse bildete die Grundlagenermittlung. Die Bezirke waren bei der Formulierung der Ausschreibung / Leistungsbeschreibung und bei der Auswahl des Dienstleisters nicht beteiligt. Die seinerzeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) eingesetzte Koordinierungsgruppe tagte erstmals im August 2021. Der Bezirk Neukölln war durch einen Vertreter des Stadtentwicklungsamtes beteiligt, der die bezirklichen Belange eingebracht und vertreten hat. Ende August 2021 fand der erste verwaltungsinterne Workshop bei der SenSW statt. Für den Bezirk Neukölln waren Vertreter*innen des Straßen- und Grünflächenamtes, des Stadtentwicklungsamtes, der Wirtschaftsförderung und der OE SPK anwesend, die die jeweiligen bezirklichen Belange im Sinne des BVV-Antrages und aus fachlicher Sicht eingebracht und vertreten haben.
Eine erste Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit fand am 05.11.2021 statt. An deren Vorbereitung und Durchführung waren die Bezirke nicht beteiligt, Vertreter*innen der Verwaltung waren aber anwesend. Anschließend wurden Online-Beteiligungen über die zentrale Beteiligungsplattform des Landes Berlin durchgeführt (https://mein.berlin.de/projekte/partizipative-grundlagenermittlung-fur-das-masterp/). Bei den eingerichteten Zielgruppenwerkstätten wurden die Bezirke bei der Auswahl der Vertreter*innen beteiligt und haben durch Zusammenstellung der im Bezirk tätigen Akteursgruppen und Interessenvertretungen dafür Sorge getragen, dass alle Belange in den jeweiligen Zielgruppenwerkstätten vertreten werden können. An der Festlegung der tatsächlich Eingeladenen wurden die Bezirke nicht beteiligt. Der Bezirk war in allen Zielgruppenwerkstätten jeweils fachlich vertreten. Weitere Informationen können der Beantwortung der Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 19/13551 (Wie steht es um den Hermannplatz?) vom 12.10.2022 entnommen werden. Der Ergebnisbericht zur Grundlagenermittlung wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSBW) im November 2022 veröffentlicht. Der Bericht steht auf der zentralen Beteiligungsplattform (siehe Link) bzw. auch auf der Webseite des Stadtentwicklungsausschusses (Sitzung vom 07.02.2023) zur Verfügung. Die im Zusammenhang mit der Grundlagenermittlung durch das Bezirksamt Neukölln eingebrachten Stellungnahmen sind in diese Dokumentation nicht eingeflossen. Der Senat hat zudem entschieden, das Verfahren nicht mehr als Masterplanverfahren sondern als reguläres Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Dem Bezirksamt liegen dazu weder vertiefte Informationen vor, noch hat das Bezirksamt Kenntnis von konkreten Bauunterlagen oder entsprechenden Anträgen, aus denen sich Grundlagen für die weitere Entwicklung ergeben. Während des gesamten bisherigen Verlaufs hat der Bezirk zu allen Zwischenschritten umfangreiche fachliche Stellungnahmen abgegeben, die mit dem Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg abgestimmt wurden. Die Stellungnahmen sind bei den Planungen durch die Senatsverwaltung überwiegend nicht berücksichtigt. Aus dem am 26.04.2023 zwischen CDU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag ergibt sich folgende Formulierung zum weiteren Fortgang am Hermannplatz (siehe Seite 54): „Die Zentren am Hermannplatz, in der City West und am Leopoldplatz wird die Koalition in ihrer Entwicklung und Urbanität stärken, um damit langfristig die Arbeitsplätze im Einzelhandel zu sichern. Hierbei wird eine städtebaulich verträgliche, sich in die Umgebung integrierende Planung verfolgt, die einen öffentlichen Mehrwert, bezahlbaren Wohnraum und eine Nutzungsmischung sichert. Die laufenden Planungsprozesse des Landes führen wir unter breiter öffentlicher Beteiligung fort.“ Hieran wird sich der Senat messen lassen müssen. Der Bebauungsplan wird entscheidend für die weitere Entwicklung des Hermannplatzes sein. Nach wie vor ist nicht klar, ob bzw. in welcher Form das Bezirksamt in das weitere Verfahren einbezogen wird.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange des vom Senat betriebenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-65 VE „Karstadt am Hermannplatz“ haben sich sowohl die Wirtschaftsförderung als auch das Stadtentwicklungsamt einer Stellungnahme abgegeben. Letztere steht auf der Website des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 4. Juli 2023 zum Download zur Verfügung (https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/ausschussunterlagen/2023/juli/). Das Bezirksamt wird sich trotz fehlender Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen dennoch weiterhin aktiv in die Prozesse einbringen und dafür einsetzen, dass der Platz als attraktiver Begegnungsort und der Kaufhausstandort als integrierter Bestandteil des Zentrums für die Menschen erhalten bleibt. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 24. Juli 2023
Gerrit Kringel Jochen Biedermann stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Redebeiträge: Herr BV Stemmermann
Kenntnis genommen |
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