Auszug - B-Plan Emmauskirchhof - West - Ausschussberatung vor öffentlicher Auslegung  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:26 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
0664/XXI B-Plan Emmauskirchhof - West - Ausschussberatung vor öffentlicher Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/SUV
Verfasser:Stiermann, JanBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Herr Stiermann begründet den Antrag. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Wie Herr BzStR Biedermann bereits bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. 0677/XXI (Emmi bleibt!) in der BVV am 25.01.2023 ausgeführt hat, hält er es für sinnvoll die angesprochenen Punkte hier zu diskutieren. Herr Oegel teilt für die CDU mit, dass der Antrag unterstützt wird. Er fragt, ob es bereits eine Bauvoranfrage bzw. Bauvorbescheid gibt, ob der Bebauungsplan teilbar und die Beauftragung eines Naturschutzgut-achtens möglich wäre.

 

Für Herrn BzStR Biedermann geht dies bereits in die beabsichtigte inhaltliche Diskussion über. Die erste Frage von Herrn Oegel verneint er, da es bisher kein Baurecht gibt. Entsprechend würde eine Bauvoranfrage negativ beantwortet. Im Rahmen des seit 2011 laufenden Bebauungsplanverfahrens, welches nach den einzelnen Verfahrens-schritten auch jeweils im zuständigen BVV-Fachausschuss vorgestellt wurde, hat der Naturschutz von Anfang an eine wichtige Rolle gespielt. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von Wohnraum. Bei den dafür erforderlichen Eingriffen in die Natur ist darauf geachtet worden, dass ein möglichst schonender Umgang mit dem alten Baumbestand und ein vollständiger Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt. Die entsprechenden Gutachten liegen vor. Eine Teilung des Bebauungsplans ist durchaus möglich, fraglich sei jedoch, ob der Vorhabenträger daran Interesse habe. Dies ist alles Teil des initiierten Diskussionsprozesses. Frau Jahke teilt für die SPD mit, dass der Antrag unterstützt wird, Herr Wittke von der FDP schließt sich dem an. Er möchte zugleich wissen, ob dieses Bebauungsplanverfahren Priorität genieße und ob das Verfahren komplett neu aufgerollt wird.

 

Wegen der dringend benötigten Schaffung von Wohnraum hat das Verfahren Priorität, wie Herr BzStR Biedermann erklärt. Es bestehe gleichwohl kein Interesse daran, ein Bebauungsplanverfahren zu betreiben, für welches es dann keine Mehrheit in der BVV gibt. Ob und welche Änderungen aus dem Diskussionsprozess resultieren, wird sich zeigen. Frau Aßmann bekundet für die Linke ebenfalls Unterstützung des Antrags. Befremdlich ist für sie allerdings, dass trotz eines grünen Stadtrats erst eine Bürger*innen-initiative kommen müsse. Herr BzStR Biedermann verweist auf die bekannten formalen Abläufe bei einem Bebauungsplanverfahren. Jeder Schritt im Verfahren ist im Ausschuss vorgestellt worden und es bestand jederzeit die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Er hält es gleichwohl für richtig, das Vorhaben zu diskutieren. Die Entscheidungshoheit zum weiteren Fortgang liegt dafür bei den Bezirksverordneten.

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an die anwesenden Vertreter*innen der Initiative. Diese möchte wissen, ob die Gutachten einsehbar seien und ob es alternative Flächen für die Wohnbebauung gäbe. Für Herrn BzStR Biedermann sind die Gutachten grundsätzlich einsehbar, die Initiative kann sich hierfür gern bilateral an ihn wenden. Einfach zu bebauende Flächen gibt es indes leider nicht. Deswegen ist die Verwaltung intensivmit Eigentümer*innen im Gespräche, um Lösungswege zu finden und dabei so viel wie möglich preis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu schaffen. Er nennt hierfür als Beispiele das Neuköllner Modell und die Aufstockung von Supermärkten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Ausschussmitgliedern einstimmig die Annahme des Antrags empfohlen.

 

Der Vorsitzende wird die Beratung als Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen berücksichtigen und regt an, den Vorhabenträger dafür einzuladen.


 
 

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