Auszug - Ergebnisse der Kinderkonferenz nutzen  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 03.04.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0503/XVIII Ergebnisse der Kinderkonferenz nutzen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Jug
Verfasser:Kulik, FelixVonnekold, Gabriele
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Frau Schwarzer begründet den Antrag

Frau Schwarzer begründet den Antrag.

 

In der Diskussion werden die Finanzierung, die zeitliche Umsetzung weiterer Kinderkonferenzen sowie die Einrichtung eines Kinderparlamentes erörtert.

 

Herr Albrecht vertritt den Standpunkt, dass die Kinder auf die Erwachsenen zukommen sollen, wenn diese die Einrichtung eines Kinderparlamentes möchten. Den Kindern müsste jedoch bewusst sein, dass sie dann auch Verantwortung zu übernehmen haben. Er hält die Einrichtung eines Kinderparlamentes zzt. nicht für sinnvoll.

 

Frau Vonnekold teilt mit, dass das QM Gropiusstadt für die Kinderkonferenz im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt 10.000 Euro für die Umsetzung von Projekten der Kinder zur Verfügung gestellt hat. Ein weiterer Aktionsfond in Höhe von 5.000 € von der Jugend- und Familienstiftung Berlin stand bereit, um die Konferenzideen auch realisieren zu können. Sie hält eine schnelle Vervielfältigung der Konferenz in anderen Gebieten in Neukölln für nicht realistisch. Die Umsetzung der Ergebnisse aus der Kinderkonferenz im Gemeinschaftshaus Gropiusstadt wird ca. ein Jahr dauern, anschließend wäre eine Neuauflage der Kinderkonferenz in anderen Gebieten sinnvoll. Entscheidend dabei ist, dass für eine Kinderkonferenz die finanziellen und personellen Ressourcen vorhanden sind, um den erklärten Willen der Kinder auch zumindest teilweise realisieren zu können. Eine folgenlose Veranstaltung wäre sicher keine Werbung für Beteiligung. Zur Einrichtung eines Kinderparlamentes müsste vorab die BVV die Rechte und Möglichkeiten des Kinderparlamentes festlegen, damit auch die Kinder wissen, welche Rechte und Pflichten sie bei der Ausübung haben. Wenn die personellen sowie finanziellen Mittel vorhanden wären, würde sie die Einrichtung des Kinderparlamentes sofort befürworten. Aber die Kinder müssten dann echte Beteiligungsrechte haben.

 

Herr Lemming bittet um Änderung des Antragstextes von alle Ortsteile in weitere. Herr Albrecht weist darauf hin, dass der Prüfauftrag über die Einrichtung eines Kinderparlamentes nicht – wie im Antrag dargelegt – das Bezirksamt, sondern die BVV zu prüfen hat.

 

Der Antrag wird auf Wunsch der CDU wie folgt geändert:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die guten Erfahrungen mit der Kinderkonferenz im Gemeinschaftshaus der Gropiusstadt zu nutzen und weitere Konferenzen in weiteren Ortsteilen durchzuführen.

 

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob der Wunsch der Teilnehmer der Kinderkonferenz auf die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes besteht.“

 

Frau Finger bittet um Abstimmung des Antrages. Der Antrag wird mit 10 Zustimmungen, keiner Ablehnung und zwei Enthaltungen in der geänderten Fassung angenommen.

 


 
 

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