Drucksache - 0503/XVIII
Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung
vom 23.04.2008 nimmt die Abteilung Jugend folgendermaßen Stellung. „Kinder haben das Recht, sich an den Themen zu
beteiligen, die sie betreffen“, so schreibt es der Artikel 12 der
UN-Kinderrechtskonvention fest. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses
Übereinkommen im Jahr 1992 unterzeichnet. Weil die Interessen der Kinder und
Jugendlichen im politischen Handeln aber noch immer eine Nebenrolle spielen,
fordern u. a. das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutsches
Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund), die Kinderkommission des
Deutschen Bundestages und Vertreter(innen) politischer Parteien und Verbände,
dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz formuliert im § 1
Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit und im § 8 die
Partizipationsverpflichtung als grundlegende Erziehungsziele. Weiter ausgeführt
wird im § 5 Abs. 3 AG KJHG, dass “in jedem Bezirk (…) darüber
hinaus geeignete Formen der Beteiligung von Kindern an der Jugendhilfeplanung
und anderen sie betreffenden Planungen zu entwickeln und organisatorisch
sicherzustellen (sind). (…) Den Kindern und Jugendlichen soll Gelegenheit
gegeben werden, ihre Interessen und Belange herauszufinden, sie zu äußern und
sie gegenüber den verantwortlichen Personen und Stellen zu vermitteln.“ Neben anderen Instrumenten sind Kinderkonferenzen weit
verbreitetet, um die Beteiligung von Kindern zu ermöglichen. Die erste
Neuköllner Kinderkonferenz am 05.05.2007 in der Gropiusstadt hat gezeigt, dass
sich Kinder aktiv einbringen und Einfluss auf die Entwicklung ihres
Gemeinwesens nehmen wollen. Es ist gelungen, den Dialog zwischen
verantwortlichen Entscheidungsträgern und betroffenen Kindern und Jugendlichen
in Gang zu setzten. Dabei lernten die Kinder, dass zwar Wünsche, Bedürfnisse und
Bedarfe schnell geäußert sind, die eigentliche Arbeit aber erst im Anschluss
beginnt, wenn festgelegt werden muss, wie ihre Ideen und Vorstellungen
umgesetzt werden sollen. Ein Budget von 15.000 € (10.000 € aus Mitteln
des Quartiersmanagements und 5.000 € aus Mitteln der Jugend- und
Familienstiftung des Landes Berlin) stand für die Ideen zur Verbesserung des
Lebens- und Wohnumfeldes zur Verfügung und wurde von den Kindern gewissenhaft,
selbstständig verwaltet. Der Beteiligungsprozess bedurfte allerdings einer
starken Unterstützung durch Erwachsene (Mitarbeiter(innen) des Bezirks sowie
Ehrenamtliche) und es wird auch weiterhin eine Begleitung notwendig sein, um
die Partizipation zu befördern. Ausgehend von der Kinderkonferenz sind in den
darauffolgenden elf Monaten (Mai 2007 bis April 2008) verschiedene
Planungsprozesse in Gang gesetzt worden und schließlich auch mehrere
Projektanträge von Kindergruppen entstanden, um Neukölln kindgerecht zu verschönern
und die Lebensqualität von Kindern zu verbessern. Im Anschluss an die Kinderkonferenz tagte die Kinderjury
insgesamt siebenmal. In der Kinderjury fanden sich aus den einzelnen
Projektgruppen und den beteiligten Kindereinrichtungen Vertreter(innen)
zusammen. Im Laufe der Sitzungen sprach die Jury Empfehlungen aus, wie und wo
bei den Projekten das Geld am sinnvollsten und effektivsten eingesetzt werden
könnte. Sie diskutierte Veränderungsvorschläge und schlug aber auch Kürzungen
vor. Probleme, insbesondere Zeitverzögerungen, fehlende Disziplin in den
Gruppen, mangelnde Unterstützung durch Erwachsene (z. B. Lehrer(innen),
Einrichtungsmitarbeiter(innen), Eltern) wurden in den Sitzungen thematisiert. In der letzten Veranstaltung der Kinderjury am 27.06.2008
wurde beschlossen, dass für das nächste Jahr eine weitere regionale
Kinderkonferenz vorbereitet werden soll. Viele der teilnehmenden Kinder sind
interessiert und bereit, sich auch weiterhin für ihre Recht auf Teilhabe zu
engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Allerdings möchten sie dies vor Ort
tun in ihrer Schule, ihrer Freizeiteinrichtung, auf ihren Spielplätzen, in
ihren Freiräumen und ihrem Wohnumfeld. Dieses Ergebnis bestätigt die Studie „Vita
gesellschaftlichen Engagements“ über den Zusammenhang zwischen früher
Beteiligung und dem Engagement bis ins Erwachsenenalter (Hrsg. Deutsches
Kinderhilfswerk e. V./ 2007): Wenn Kinder und Jugendliche bereits in frühen
Jahren positive Erfahrungen mit Engagementgesammelt haben, werden sie auch als
Erwachsene gesellschaftlich aktiv. Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an. |
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