Drucksache - 0503/XVIII  

 
 
Betreff: Ergebnisse der Kinderkonferenz nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Jug
Verfasser:Kulik, FelixVonnekold, Gabriele
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
05.12.2007 
12. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
03.04.2008 
19. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.04.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
15.10.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Entsprechend dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 23.04.2008 nimmt die Abteilung Jugend folgendermaßen Stellung.

 

„Kinder haben das Recht, sich an den Themen zu beteiligen, die sie betreffen“, so schreibt es der Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention fest. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Übereinkommen im Jahr 1992 unterzeichnet. Weil die Interessen der Kinder und Jugendlichen im politischen Handeln aber noch immer eine Nebenrolle spielen, fordern u. a. das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund), die Kinderkommission des Deutschen Bundestages und Vertreter(innen) politischer Parteien und Verbände, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.

 

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz formuliert im § 1 Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit und im § 8 die Partizipationsverpflichtung als grundlegende Erziehungsziele. Weiter ausgeführt wird im § 5 Abs. 3 AG KJHG, dass “in jedem Bezirk (…) darüber hinaus geeignete Formen der Beteiligung von Kindern an der Jugendhilfeplanung und anderen sie betreffenden Planungen zu entwickeln und organisatorisch sicherzustellen (sind). (…) Den Kindern und Jugendlichen soll Gelegenheit gegeben werden, ihre Interessen und Belange herauszufinden, sie zu äußern und sie gegenüber den verantwortlichen Personen und Stellen zu vermitteln.“

 

Neben anderen Instrumenten sind Kinderkonferenzen weit verbreitetet, um die Beteiligung von Kindern zu ermöglichen. Die erste Neuköllner Kinderkonferenz am 05.05.2007 in der Gropiusstadt hat gezeigt, dass sich Kinder aktiv einbringen und Einfluss auf die Entwicklung ihres Gemeinwesens nehmen wollen. Es ist gelungen, den Dialog zwischen verantwortlichen Entscheidungsträgern und betroffenen Kindern und Jugendlichen in Gang zu setzten.

 

Dabei lernten die Kinder, dass zwar Wünsche, Bedürfnisse und Bedarfe schnell geäußert sind, die eigentliche Arbeit aber erst im Anschluss beginnt, wenn festgelegt werden muss, wie ihre Ideen und Vorstellungen umgesetzt werden sollen.

 

Ein Budget von 15.000 € (10.000 € aus Mitteln des Quartiersmanagements und 5.000 € aus Mitteln der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin) stand für die Ideen zur Verbesserung des Lebens- und Wohnumfeldes zur Verfügung und wurde von den Kindern gewissenhaft, selbstständig verwaltet. Der Beteiligungsprozess bedurfte allerdings einer starken Unterstützung durch Erwachsene (Mitarbeiter(innen) des Bezirks sowie Ehrenamtliche) und es wird auch weiterhin eine Begleitung notwendig sein, um die Partizipation zu befördern.

 

Ausgehend von der Kinderkonferenz sind in den darauffolgenden elf Monaten (Mai 2007 bis April 2008) verschiedene Planungsprozesse in Gang gesetzt worden und schließlich auch mehrere Projektanträge von Kindergruppen entstanden, um Neukölln kindgerecht zu verschönern und die Lebensqualität von Kindern zu verbessern.

 

Im Anschluss an die Kinderkonferenz tagte die Kinderjury insgesamt siebenmal. In der Kinderjury fanden sich aus den einzelnen Projektgruppen und den beteiligten Kindereinrichtungen Vertreter(innen) zusammen. Im Laufe der Sitzungen sprach die Jury Empfehlungen aus, wie und wo bei den Projekten das Geld am sinnvollsten und effektivsten eingesetzt werden könnte. Sie diskutierte Veränderungsvorschläge und schlug aber auch Kürzungen vor. Probleme, insbesondere Zeitverzögerungen, fehlende Disziplin in den Gruppen, mangelnde Unterstützung durch Erwachsene (z. B. Lehrer(innen), Einrichtungsmitarbeiter(innen), Eltern) wurden in den Sitzungen thematisiert.

 

In der letzten Veranstaltung der Kinderjury am 27.06.2008 wurde beschlossen, dass für das nächste Jahr eine weitere regionale Kinderkonferenz vorbereitet werden soll. Viele der teilnehmenden Kinder sind interessiert und bereit, sich auch weiterhin für ihre Recht auf Teilhabe zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen. Allerdings möchten sie dies vor Ort tun in ihrer Schule, ihrer Freizeiteinrichtung, auf ihren Spielplätzen, in ihren Freiräumen und ihrem Wohnumfeld.

 

Dieses Ergebnis bestätigt die Studie „Vita gesellschaftlichen Engagements“ über den Zusammenhang zwischen früher Beteiligung und dem Engagement bis ins Erwachsenenalter (Hrsg. Deutsches Kinderhilfswerk e. V./ 2007): Wenn Kinder und Jugendliche bereits in frühen Jahren positive Erfahrungen mit Engagementgesammelt haben, werden sie auch als Erwachsene gesellschaftlich aktiv.

 

Das Bezirksamt sieht den Beschluss damit als erledigt an.

 

 
 

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