Auszug - Rücknahme der Reinigungsklasse in der Prierosser Straße  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 09.11.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
0489/XXI Rücknahme der Reinigungsklasse in der Prierosser Straße
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/SUV
Verfasser:Schenk, OlafBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Herr Oegel begründet den Antrag. Der Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Frau BzStR´in Korte führt aus, dass die Zuständigkeit für die Eingruppierung bei der sog. Stek (Straßenreinigungs-Eingruppierungskommission) liegt. Dieses Gremium besteht aus Vertreter*innen der SenUMVK, den Bezirken und der BSR.

 

Die Prierosser Straße ist für 2022 im Straßenverzeichnis A (gut ausgebaute Straßen, innerhalb geschlossener Ortschaften) wie folgt eingetragen:

 

-            Im Abschnitt zwischen Köpenicker Straße und Krokusstraße besteht Reinigungsklasse 3 (3x/ Woche reinigen). Sie wurde also in diesem Abschnitt um eine Stufe angehoben. Die Begründung lautete, dass ein hoher Verschmutzungsgrad durch den Wochenmarkt bestünde.

-            Im Abschnitt zwischen Köpenicker Straße und Sackgassenende sowie Krokusstraße und Konradenstraße besteht Reinigungsklasse 4 (1x/ Woche reinigen).

 

Die Eingruppierung von Straßen in die Reinigungsverzeichnisse und Reinigungsklassen erfolgt durch die SenUMVK alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung. Aufgrund der Zuständigkeit für gesamt Berlin und der damit einhergehenden Vielzahl von zu besichtigenden Straßen, ist es vom Verwaltungsaufwand her nicht umsetzbar, aufgrund nur einer einzelnen zu ändernden Eingruppierung jeweils eine neue Rechtsverordnung (bei über 14.000 Einträgen) vor Ablauf der zweijährigen Gültigkeit zu erlassen. Eine Änderung der Eingruppierung würde, wenn überhaupt, erst mit Inkrafttreten der 25. Änderungsverordnung (voraussichtlich Sommer 2024) wirksam. Herr Voskamp ergänzt, dass auch eine Ablehnung des im Antrag formulierten Anliegens erfolgen könnte.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet der Vorsitzende um Abstimmung. Die Fraktion der Linken ist heute nicht im Ausschuss vertreten. Im Ergebnis wird der BVV von den anwesenden Mitgliedern einstimmig die Annahme des Antrags empfohlen.


 
 

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