Auszug - Haltestelle umbenennen
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Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung: „Die BVG hat auf Nachfrage erklärt, dass Haltestellenumbenennungen zu vermeiden sind, da sie immer einen negativen Nutzen (Neuorientierungen von Fahrgästen) haben und das Risiko von Falschfahrten durchaus gegeben ist. Haltestellennamen sind ein Teil unserer Fahrgastinformation, deren Umbenennung im Rahmen eines Jahresfahrplanwechsels zu nicht unerheblichen Kosten führt. Beispielsweise durch das professionelle Einsprechen des Haltestellennamens, Aktualisierung der Ansagen und Aushänge sowie die Änderung der elektronischen Medien und aller Printmedien. Außerdem gäbe es keine „Ewigkeitsgarantie“, dass das Standesamt in dem Dienstgebäude verbleibt. Der Antrag wird mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen gegen die Stimmen der AfD-Neukölln zur Ablehnung empfohlen. |
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