Auszug - Fußgänger im Krischanweg schützen  

 
 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 10.12
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 28.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Videositzung
Ort:
1638/XX Fußgänger im Krischanweg schützen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzBm/Fin
Verfasser:1. Schulze, Karsten
2. Beitritt: SPD, Grüne
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Möglichkeiten geprüft, anstatt von Pollern Fahrradbügel aufzustellen. Dafür müssen bestimmte bauliche Mindeststandards erfüllt werden, was die zur Verfügung stehenden Breiten betrifft. Der südliche Gehweg im Krischanweg verfügt über einen zwischen ca. 90 cm breiten Unterstreifen zur Fahrbahn hin, eine 1,00 m breite Plattenbahn und einen Oberstreifen von ca. 1 m. Im Regelfall können Fahrradbügel bei solchen schmalen Gehwegen nur parallel zum Straßenbord und mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Fahrbahn aufgestellt werden. Praktisch betrachtet stünden die Fahrradbügel somit in der Flucht der vorhandenen Laternenmasten. Dieser Sicherheitsabstand ist immer einzuhalten. Diese würde bedeuten, dass Fahrräder, die auf der rechten Seite des Bügels abgestellt werden, mit dem Lenker oder Anbauten – z.B. Anhänger – in die ohnehin schon sehr schmale Gehbahn hineinreichen würden. Dies entspricht aber nicht einer behindertengerechten Anordnung. Die Plattenbahn soll ohne Einschränkungen benutzbar bleiben. Dementsprechend müsste, der Gehwegabschnitt auf der besagten Länge umgepflastert werden, mit der Folge, dass die vorhandene Plattenbahn um ca. 25 cm in Richtung der Wohnhäuser versetzt wird. Der damit verbundene finanzielle Aufwand steht nach Auffassung des Bezirksamtes nicht im Verhältnis zum Nutzen. Das Aufstellen von Pollern wäre technisch möglich und würde im Verhältnis zur Aufstellung von Fahrradbügeln die wirtschaftlichere Variante darstellen. Auf Grund der in Neukölln und auch in der Hufeisen-Siedlung häufig gegebenen Situation schmaler Restfahrbahnbreiten müssten Tausende von Pollern zum Schutz von Zufußgehenden aufgestellt werden. Das Bezirksamt stellt daher Poller nur in wenigen Ausnahmefällen auf, beispielsweise in provisorisch ausgebauten Straßen, die über keine Borde zur Trennung von Fahrbahn und Gehweg verfügen und gleichzeitig eine Sicherung des Fußverkehrs zwingend aus Gründen der Verkehrssicherheit (z.B. auch in der unmittelbaren Umgebung vor Schulen) notwendig ist. Die vorgenannten Kriterien treffen auf den Krischanweg allerdings nicht zu. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 06.04.2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen