Auszug - Keine Bevorzugung von Supermarktketten gegenüber Markthändler*innen im „Lockdown“
Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag.
Herr Hikel berichtet, dass sich der Betreiber für die Neuköllner Wochenmärkte im Einvernehmen mit dem Bezirksamt bereits im Dezember 2020 für die Freigabe der Non-Food-Produkte oder Blumen auf Wochenmärkten eingesetzt hat.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat dazu festgestellt, dass Wochenmärkte in ihrer Gesamtheit nicht als Verkaufsstellen nach BerlLadÖffG (Berliner Ladenöffnungsgesetz) anzusehen sind (wie z. B. Supermärkte mit verschiedenen Sortimenten). Jeder Marktstand gilt danach als einzelner Verkaufsstand und kann somit nicht geöffnet werden. Das bedeutet, dass einzelne Stände, die überwiegend oder ausnahmslos „nicht erlaubte“ Sortimente gemäß § 14 Abs. 1 der InfSchMV anbieten, aktuell nicht betrieben werden dürfen. Gleichzeitig heißt das, dass Marktstände, die überwiegend oder ausschließlich "erlaubte" Sortimente anbieten, zulässig sind.
Herr Leppek tritt für die FDP dem Antrag bei. Herr Kringel weist darauf hin, dass auch Blumenhändler, deren Betrieb sich vor allem auf einer Freifläche abspielt, benachteiligt werden.
Die Fraktion der Grünen ändert ihren Antrag: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass während der coronabedingten Einschränkungen („Lockdown“) auf Wochenmärkten auch Einzelhändler im Non-Food-Bereich, z.B. Blumenhändler, ihre Produkte verkaufen dürfen, da Wochenmärkte im Sinne des Infektionsschutzes gesundheitlich bessere Bedingungen gegenüber geschlossenen Räumen bieten.“
Mit Ja-Stimme der Fraktionen der SPD (5 Stimmen) und Grünen bei Enthaltung der Fraktionen der CDU und AfD wird der BVV die Annahme des Antrags empfohlen. |
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