Drucksache - 2173/XX
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Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass während der coronabedingten Einschränkungen („Lockdown“) auf Wochenmärkten auch Einzelhändler im Non-Food-Bereich, z.B. Blumenhändler, ihre Produkte verkaufen dürfen, da Wochenmärkte im Sinne des Infektionsschutzes gesundheitlich bessere Bedingungen gegenüber geschlossenen Räumen bieten.
Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass während der coronabedingten Einschränkungen („Lockdown“) auf Wochenmärkten auch Non-Food-Produkte oder Blumen verkauft werden dürfen.
Begründung: Während in Supermärkten ungeachtet der Corona-Beschränkungen nahezu alle Produkte von z.B. Lampen über Bekleidung bis zu Blumen verkauft werden dürfen, ist auf Wochenmärkten ausschließlich der Verkauf von Lebensmitteln (z.T. auch Büchern) gestattet, obwohl hygienische Bedingungen und Luftverhältnisse dort im Allgemeinen unproblematischer sind als in geschlossenen Räumen. Langfristig besteht die Gefahr, dass Kunden von kleinen Händlern dauerhaft in die Supermärkte abwandern und damit Existenzen vernichtet werden.
-Schlussbericht-
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 21. Juni 2021
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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