Drucksache - 2173/XX  

 
 
Betreff: Keine Bevorzugung von Supermarktketten gegenüber Markthändler*innen im „Lockdown“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBzBm/Fin
Verfasser:1. Szczepanski, Bernd
2. Beitritt: Gr.FDP
Hikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
24.02.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Ausschussberatung
09.03.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
24.03.2021 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
18.08.2021 
63. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung HWVG
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt 1
Beschlussempfehlung vertagt 2
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme - SB
Schlussbericht

Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass während der coronabedingten Einschränkungen („Lockdown“) auf Wochenmärkten auch Einzelhändler im Non-Food-Bereich, z.B. Blumenhändler, ihre Produkte verkaufen dürfen, da Wochenmärkte im Sinne des Infektionsschutzes gesundheitlich bessere Bedingungen gegenüber geschlossenen Räumen bieten.

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass während der coronabedingten Einschränkungen („Lockdown“) auf Wochenmärkten auch Non-Food-Produkte oder Blumen verkauft werden dürfen.

 

Begründung: hrend in Supermärkten ungeachtet der Corona-Beschränkungen nahezu alle Produkte von z.B. Lampen über Bekleidung bis zu Blumen verkauft werden dürfen, ist auf Wochenmärkten ausschließlich der Verkauf von Lebensmitteln (z.T. auch Büchern) gestattet, obwohl hygienische Bedingungen und Luftverhältnisse dort im Allgemeinen unproblematischer sind als in geschlossenen Räumen. Langfristig besteht die Gefahr, dass Kunden von kleinen Händlern dauerhaft in die Supermärkte abwandern und damit Existenzen vernichtet werden.

 

-Schlussbericht-

 

  1. Aufgrund der stetig sinkenden Infektionszahlen werden die Corona-Beschränkungen in Berlin weiter gelockert. Der Senat hat am 15. Juni 2021 die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese trat am 18. Juni 2021 in Kraft.
  2. Darin wird unter anderem für den gesamten Einzelhandel die Testpflicht aufgehoben. Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern dürften ohne vorherige Terminvereinbarung einen Kunden pro zehn Quadratmeter Ladenfläche eintreten lassen. Für größere Geschäfte gilt die Regelung von 20 Quadratmeter pro Kunde.
  3. Auch Wochenmärkte dürfen (unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften) unabhängig vom Sortiment wieder ohne Einschränkungen und ohne negativen Test besucht werden. Flohmärkte, Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen wieder öffnen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 21. Juni 2021

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 
 

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