Auszug - Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung Neukölln für das Haushaltsjahr 2006
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden Abschlussergebnissen genehmigt:
Einnahmen 600.891.682,24 EURO
Ausgaben 602.162.159,74 EURO
Kassenmäßiges Jahresergebnis - 1.270.477,50 EURO
Haushaltsreste 3.970.271,67 EURO(= Ausgabeermächtigung für 2007)
Begründung und Rechtsgrundlage:
Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 82 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG, allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung.
Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 12 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 6. August 2001). Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt. |
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