Drucksache - 0392/XVIII
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Der
Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des
Antrages in folgender Fassung: Die Bezirkshaushaltsrechnung für das
Haushaltsjahr 2006 wird in der Fassung der Anlage mit folgenden
Abschlussergebnissen genehmigt: Einnahmen 600.891.682,24
EURO Ausgaben 602.162.159,74
EURO Kassenmäßiges
Jahresergebnis
- 1.270.477,50 EURO
Haushaltsreste 3.970.271,67
EURO
(= Ausgabeermächtigung für 2007) Begründung und Rechtsgrundlage: Der Bezirk hat nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) nach Schluss des Haushaltsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen. Sie ist ein Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung des Landes Berlin, die der Senat nach Artikel 82 der Verfassung von Berlin und nach den §§ 80 - 87 und 114 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung aufzustellen und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen hat. Über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung
entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 BezVG,
allerdings vorbehaltlich der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus
auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Die beiliegende Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer
Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr.
12 AV § 80 LHO, Berliner Haushaltsrechnung in der Fassung vom 6. August 2001).
Sie weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem
Bezirksplan gewirtschaftet hat. Sie ist im wesentlichen ein
Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft des Bezirksamtes. |
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