Auszug - Fahrverbote in der Silbersteinstraße aufheben
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Der Antrag ist faktisch falsch. Beim Luftreinhalteplan – worunter die Dieselfahrverbote eine Maßnahme darstellen - geht es gar nicht um Feinstaubgrenzwerte. Diese konnten lt. Senat seit 2015 eingehalten werden.
Der Luftreinhalteplan dient der Verminderung der Stickstoffdioxid-Emissionen (NO2). Aufgrund der anhaltenden Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für NO2 wurde das Land Berlin am 9. Oktober 2018 vom Verwaltungsgericht Berlin verurteilt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwerte bis Ende 2020 einzuhalten.
Der BVV wird mit Nein-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken einstimmig die Ablehnung des Antrages empfohlen. |
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