Auszug - Leitfaden Umgang historische Bausubstanz Krugpfuhlsiedlung erstellen
Frau Fuhrmann nimmt Bezug auf die Erörterung der Thematik in der vergangenen Ausschusssitzung und fasst diese kurz zusammen. Sie begründet in diesem Zusammenhang den vorliegenden Antrag und bittet um ein Meinungsbild.
Herr Schulze zeigt sich irritiert über diesen Antrag, da der Antrag Drs. 1426/XX im vergangenen Ausschuss einvernehmlich vertagt wurde, um diesen überarbeiten zu können. Dieser Antrag gehe zwar in die richtige Richtung, ist aber zu unkonkret gefasst. Er bittet daher um Vertagung, um sodann beide Anträge gemeinsam besprechen zu können. Herr Laumann schließt sich dem an, verweist zugleich aber auf die vorhandene, umfassende Begründung zur Erhaltungssatzung. Herr Scharmberg spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus. An die Verwaltung gerichtet, fragt er, ob ein solcher Leitfaden möglich wäre. Im Gespräch mit den Bewohner*innen der Siedlung hat sich ergeben, dass viele die Begründung bisher nicht kannten, wie Herr Schenk kurz ergänzt.
Für Herrn BzStR Biedermann wäre ein bebilderter Leitfaden zwar theoretisch vorstellbar - das herausgegebene Booklet für die Schillerpromenade ist hierfür ein gutes Beispiel - in der hier angedachten Dimension für ihn jedoch nicht ohne weiteres umsetzbar, da dafür Personal und Finanzierung fehlt. Auch würde ein solcher Leitfaden das Problem nach seiner Auffassung nicht lösen. Herr Groth ergänzt, dass die im letzten Ausschuss gezeigte Begründung so umfassend ist, dass damit alle Fragen dem Grunde nach auch beantwortet werden. Wichtig ist ungeachtet dessen, die persönliche Beratung im Stadtentwicklungsamt. Frau Fuhrmann hatte dies im letzten Ausschuss so verstanden, dass die Ausführungen in der Begründung für die Bewohner*innen schwer nachzuvollziehen sind. Sie hatte den Eindruck, dass ihr Vorschlag einer bebilderten Darstellung positiv aufgenommen wurde. Auch sie kann sich eine Vertagung vorstellen.
Herr Groth möchte dem sich scheinbar entwickelnden Eindruck entgegenwirken, dass es sich hier nur um Konfliktfälle handelt. Die weit überwiegende Anzahl der Entscheidungen sind Genehmigungen. Wenn sich mit den rechtlichen Grundlagen auf der einen Seite und dem Wunsch der Antragsteller*innen auf der anderen Seite jedoch zwei unterschiedliche Ansichten gegenüberstehen, wird dies nach seiner Auffassung auch eine Bebilderung nicht lösen können.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird der Antrag einvernehmlich vertagt. |
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