Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. als beratendes Mitglied je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, der jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände an.
Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen. Welche Weltanschauungsgemeinschaft die Person zur Vertretung der freigeistigen Verbände benennt, entscheidet das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts.
Weitere Daten zu der o.g. Personen:
Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme
Marie Gabaud (HVD Berlin-Brandenburg)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der AfD zugestimmt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen