Drucksache - 1312/XX  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung
22.05.2019 
34. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beruft gemäß § 35 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) beratende Mitglieder sowie deren Stellvertreter

Dem Jugendhilfeausschuss gehört gem. § 35 Abs. 7 Nr. 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. als beratendes Mitglied je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche, der jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode von ihrer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen. Welche Weltanschauungsgemeinschaft die Person zur Vertretung der freigeistigen Verbände benennt, entscheidet das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamts.

 

Weitere Daten zu der o.g. Personen:

 

Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

Marie Gabaud

(HVD Berlin-Brandenburg)

 
 

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