Auszug - Maßnahmen gegen ausufernde Lärmbelästigung in der Weserstraße
Die Weserstraße war schon Gegenstand diverser Anträge. In der Septembersitzung hat das Bezirksamt darauf hingewiesen, dass Einschränkungen gegenüber den Gaststättenbetreibenden unter anderem im Zuge der Gleichbehandlung und der im Grundgesetz geschützten freien Berufsausübung deutlich hinreichend und für den konkreten Einzelfall begründet werden müssen, um letztlich auch einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten zu können. Hierzu reicht es nicht aus, dass sich Anwohnende subjektiv gestört fühlen. Vielmehr müssen Lärmstörungen objektiv nachgewiesen oder durch rechtskräftige Bußgeldbescheide oder Gerichtsurteile belegt werden können. Schätzungsweise endet nur jede 100. Lärmanzeige mit der Verhängung eines gerichtlich bestätigten Bußgeldes.
Zudem finden Lärmverstöße häufig außerhalb des Dienstbetriebes des Ordnungsamtes. Die außerhalb der Dienstzeiten subsidär tätig werdende Polizei versteht ihre Tätigkeit im Wesentlichen im Sinne der Gefahrenabwehr, worunter Lärmanzeigen jedoch nicht fallen. Im Zusammenhang mit etwaigen Lärmstörungen kann eine Aufstockung des Personals insoweit nur bedingt zielführend bzw. ein Teil einer möglichen Lösung zur Reduzierung von Lärmbelästigungen sein.
Personalzuwächse im Ordnungsamt erfolgen aus generellen Gründen. So z.B. im Rahmen des stadtweiten Aktionsprogramms „Saubere Stadt“ zur Reduzierung illegaler Müllablagerungen im öffentlichen Raum, bei dem Neukölln 11 zusätzliche Stellen zugesprochen wurde. Weitere Anträge wegen des Einzeltatbestands Weserstraße hätten keine Aussicht auf Erfolg.
Der BVV wird mit Ja-Stimme der BN-AfD, Nein-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken sowie Enthaltung der AfD die Ablehnung des Antrages empfohlen. |
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