Auszug - Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, die Schulleiter der Neuköllner Schulen aufzufordern, zur Durchsetzung eines normalen Unterrichts, § 63 Absatz 2 Berliner Schulgesetz anzuwenden und sicherzustellen, dass im Fall von körperlicher Gewalt unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geeignete Ordnungsmaßnahmen nach §63, Absatz 2 getroffen werden, die dem Lehrer ermöglichen, seine Lehrtätigkeit angstfrei und ohne Unterbrechung fortzusetzen.________________________________________________
Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN in den Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur überwiesen. |
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