Auszug - OpenAntrag: E-Mailsicherheit im Bürgerkontakt  

 
 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung (optional)
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen
Datum: Di, 12.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0766/XIX OpenAntrag: E-Mailsicherheit im Bürgerkontakt
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENVerwaltung und Gleichstellung
  Kupfer, Martin
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Burger weist zur Antragsbegründung darauf hin, dass eine nichtverschlüsselte Email im Grunde genommen ähnlich wie Postkarten von jedermann mitgelesen werden kann

 

Herr Burger weist zur Antragsbegründung darauf hin, dass eine nichtverschlüsselte Email im Grunde genommen ähnlich wie Postkarten von jedermann mitgelesen werden kann.

 

Das Bezirksamt hat bei der Antragsberatung im Februar 2014 darauf hingewiesen, dass für alle Berliner Behörden eine einheitliche E-Governmentlösung eingeführt werden soll, und insoweit ein Alleingang des Bezirksamtes Neukölln in dem inhaltlichen Teilaspekt der Emailverschlüsselung nicht zulässig ist.

 

Das E-Government-Gesetz Berlin ist mittlerweile am 10.06.2016 in Kraft getreten. In § 4 Abs. 2 heißt es:

 

Jede Behörde ist verpflichtet, auch eine De-Mail-Adresse im Sinne des De-Mail-Gesetzes sowie einen E-Mail-Zugang mit einer gängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, zum Beispiel PGP-Standard, zu eröffnen. Die Intention des Antrages hat also mittlerweile Gesetzeskraft erlangt.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.

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