Auszug - Langzeiterwerbslose nicht vorzeitig in Rente schicken
Nach kurzer Einleitung durch die Vorsitzende nimmt Herr Posselt Bezug auf die im Zusammenhang mit diesem Thema bereits erfolgten intensiven Debatten in der BVV. Das Jobcenter hat aufgrund der gesetzlichen Regelungen letztlich keinen Spielraum. Er legt daher einen Änderungsantrag vor und begründet die Zielsetzung unter dem Tenor einer frühzeitigen Information aller Betroffenen.
Die Vorsitzende bittet Herrn BzStR Szczepanski auch als Vorsitzenden der Trägerversammlung um seine Sicht. Wie er daraufhin ausführt, wäre eine Umsetzung des Antrags in der ursprünglichen Form nicht möglich. Die Regelung als solche ist nach Ansicht von Herrn BzStR Szczepanski sozialpolitisch nicht sinnvoll, gleichwohl gibt er zu bedenken, dass nicht alle Leistungsbeziehenden vorzeitig in Rente geschickt werden. Durch die Informationen aller in dieser Altergruppe könnten ohne Not Ängste entstehen. Sonst hat er prinzipiell keine Einwände.
Frau Hall-Freiwald schlägt vor, grundsätzlich auf die Rentenberatungsstellen zu verweisen. Herr Posselt hat keine Einwände gegen diese Ergänzung (wird als letzter Satz im Änderungsantrag zugefügt, siehe Wortlaut). Frau Manteuffel verweist aufgrund der inhaltlichen Änderungen im Antrag auf die Geschäftsordnung und schlägt eine Vertagung vor. Aufgrund der letzten Sitzung des Ausschusses ist eine Vertagung für die Vorsitzende nicht umsetzbar, zudem ist die Überschrift beibehalten worden und die Zielstellung des Antrags weiterhin unverändert. Herr Glücklich entgegnet, dass bis auf den 1. Satz im Antragstext alles neu ist. Herr Zaech würde über den Antrag in der geänderten Fassung abstimmen lassen und diesen in den morgigen Ältestenrat einbringen. Die Vorsitzende schließt sich dem an und wird den Änderungsantrag sodann im BVV-Büro abgeben.
Sie stellt den Antrag, da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, in der geänderten Fassung zur Abstimmung, der durch die Ausschussmitglieder mehrheitlich (Enthaltung der CDU aufgrund der Verfahrensweise) angenommen wird.
Nachfolgend der Änderungsantrag im Wortlaut:
„Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass Langzeiterwerbslose bereits bei Vollendung des 62. Lebensjahrs (bzw. beim Eintritt in die Langzeitarbeitslosigkeit, falls diese später erfolgt) schriftlich darauf hingewiesen werden, dass sie bei Vollendung des 63. Lebensjahrs aufgefordert werden können, einen Antrag auf Rentenleistungen zu stellen und dass ihnen, falls sie der Aufforderung nicht nachkommen, die Zwangsverrentung droht, wobei sie in jedem Fall erhebliche Abschläge auf ihre Altersrente in Kauf nehmen müssen. Den Betroffenen soll dabei empfohlen werden, eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen.
Begründung: Kaum einer oder einem Langzeitarbeitslosen dürfte bekannt sein, dass das Jobcenter sie oder ihn auffordern kann, vorzeitig Rente zu beantragen und dass sogar die Möglichkeit der Zwangsverrentung besteht. Ist die Aufforderung seitens des Jobcenters erst einmal erfolgt, haben die Betroffenen aufgrund der kurzen Frist kaum noch Gelegenheit, dieses Schicksal abzuwenden. Da ihnen bei einem Renteneintritt im Alter von 63 Jahren erhebliche Abschläge auf die Altersbezüge drohen, sollten sie zumindest eine reichlich bemessene Vorwarnzeit erhalten.
(Änderungen gegenüber dem Ursprungstext sind kursiv dargestellt.) |
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