Auszug - Frauenförderplan des Bezirksamtes Neukölln von Berlin 2012: Aktualisierung und Bericht für den Erhebungszeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014 mit Stichtag 30.06.2014 in Verbindung mit dem Beitrag des Bezirksamts Neukölln von Berlin zum zwölften Berichtüber die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG-Bericht) - Bereits in der März BVV zur Kenntnis genommen -
Nach § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes sind alle Berliner Behörden zur Erstellung eines Frauenförderplans verpflichtet. Dieser ist auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation oder Einsparungsmaßnahmen zu erstellen. Die Erstellung erfolgt jeweils für sechs Jahre und ist danach fortzuschreiben. Nach zwei Jahren ist er an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Frau Cavdarci, die Leiterin des Personalmanagements, und Herr Meier, Trainee beim Steuerungsdienst, stellen den Ausschussmitgliedern den aktualisierten Bericht für den Erhebungszeitraum 01.07.2012 bis 30.06.2014 mit Stichtag 30.06.2014 anhand einer Powerpointpräsentation vor (siehe Anlage zum Protokoll). Bei Betrachtung der Werte ist es wichtig, auf die absoluten Zahlen zu achten. So sind beispielweise Frauen mit 33,3 % bei den Stellenbesetzungen im höheren Dienst unterrepräsentiert. Dies relativiert sich jedoch insofern etwas, als es im Erhebungszeitraum nur drei Stellenbesetzungen gab.
Frau Dr. Giffey berichtet im Gesamtzusammenhang, dass das Personalmanagement des Bezirksamtes Neukölln berlinweit einen guten Ruf genießt. So hat das Bezirksamt mit seinem Konzept „Gender-orientierte Nachwuchskräftegewinnung im Bezirksamt Neukölln“ beim von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ausgelobten Wettbewerb für Gender-Budgeting-Verfahren im Haushaltsjahr 2015 eine Prämie gewonnen.
Zielstellung des Projektes ist eine verbesserte Bewerberlage für zukünftige Einstellungen. Hierbei soll der Fokus auf dem Gender-Aspekt einer stärker ausgeglichenen Bewerberinnen- und Bewerberlage bei Ausschreibungen liegen. Hierin eingeschlossen sind ausdrücklich alle Bereiche des Verwaltungsdienstes. Konkretes Ziel ist also, die jeweilige Unterrepräsentanz der Geschlechter in den verschiedenen Beschäftigungsbereichen und auch den damit verbundenen Bewerbungsverfahren zu senken. Dem niedrigeren Anteil von Frauen im technischen Verwaltungsdienst soll auch im Rahmen der neu eingerichteten dualen Studiengänge aktiv entgegengewirkt werden. Weitere Maßnahmen sind Auftritte auf Jobmessen und in Schulen sowie spezielle an Gender-Aspekten orientierte Werbematerialien, die das Thema Frauen in MINT-Berufen offensiv ansprechen und zum Nachdenken über Geschlechterrollen in der Berufswelt anregen sollen. Es wird vereinbart, dass ausführliche Konzept dem Protokoll als Anlage beizufügen. 1
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