Auszug - Langzeiterwerbslose nicht vorzeitig in Rente schicken
Frau Schoenthal eröffnet den Tagesordnungspunkt kurz und übergibt das Wort an Herrn Posselt, der den Antrag daraufhin erläutert. Für Änderungen in der Formulierung ist er offen. Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie bittet er Herrn Erbe um ein Meinungsbild, ob und inwieweit es hier Ermessensspielräume bei den Entscheidungen geben könnte.
Herr Erbe verweist auf die bestehende Rechtslage (Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen) welche es zu beachten gilt und erläutert diese kurz. Er nimmt hierbei Bezug auf die anzuwendende Unbilligkeitsverordnung (Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente), welche eine Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe enthält, so dass Individualentscheidungen nicht ausgeschlossen sind. Gleichwohl hat er nach dem Gesetz für eine einheitliche Umsetzung zu sorgen. Er wird sich aufgrund des Antrages mit der Thematik nochmals befassen.
Herr Posselt möchte wissen, wie viele Leistungsbezieher_innen hiervon betroffen sind. Herr Erbe ist eine Bezifferung nicht möglich, da eine diesbezügliche Auswertung über die Fachverfahren nicht gegeben ist. Er bietet Herrn Posselt ein Informationsgespräch in seinem Hause an. Herr Posselt dankt für das Angebot und stellt den Antrag zunächst zurück.
Herr Hecht führt aus, dass den betroffenen Leistungsbezieher_innen genügend Zeit eingeräumt werden müsse, um sich informieren und beraten lassen zu können. Frau Glöden unterstützt die Intention von Herrn Hecht und schlägt vor, dies in den Antrag aufzunehmen. Frau Schindler ergänzt, dass die Rentenversicherung rechtzeitige und umfassende Beratungen anbietet (auch Vorausberechnungen, weitere Informationen unter Tel. 030/8650).
Frau Schoenthal bedankt sich abschließend nochmals bei Herrn Erbe und schließt den Tagesordnungspunkt.
(Herrn Posselt wurden am 22.01.2015 Informationen zu den rechtlichen Hintergründen und der Weisungslage zum Thema „Rente mit 63“ zur Verfügung gestellt. Mit Zustimmung des Jobcenters Neukölln werden diese im Nachgang als Anlage zum Protokoll genommen.) |
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