Auszug - Wohngeldbescheide abarbeiten  

 
 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 10.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0838/XIX Wohngeldbescheide abarbeiten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENBürgerdienste
  Preuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Burger bittet zunächst Herrn BzStR Blesing, die aktuelle Situation dazustellen, bevor er den Antrag begründet

Herr Burger bittet zunächst Herrn BzStR Blesing, die aktuelle Situation dazustellen, bevor er den Antrag begründet. Herr BzStR Blesing geht davon aus, dass der Antrag an sich gut gemeint ist. Jeder Dezernent führt seinen Geschäftsbereich aber in eigener Verantwortung. Insofern kann man es ausschließen, dass aus einer der anderen Abteilungen Personal entsprechend zur Verfügung gestellt wird. Zudem führt er zu der Situation im Wohnungsamt aus, dass mit dem derzeitigen Personal die Antragsflut nicht mehr bearbeitet werden  kann. Insoweit wurden in den letzten 12 bis 18 Monaten Notmaßnahmen ergriffen, die jedoch nicht dazu geführt haben, die Anträge in 12 Wochen bearbeiten zu können. Daher werden vermehrt Beschwerden über die langen Bearbeitungszeiten eingereicht. Seit letztem Herbst gibt es zusätzlich auch eine notwendige Überprüfung der Einkünfte der Antragsteller. Es handelt sich um einen Datenabgleich, der vor der Zahlungsfreigabe durchgeführt werden muss. Ergebnisse, die dazu führen, dass die Zahlung nicht erfolgen kann, müssen geprüft werden, das bedeutet, der Fall wird gestoppt und der Antragsteller wird angeschrieben und aufgefordert, entsprechende Nachweise herzureichen. Auch diese müssen wiederum bearbeitet werden, was wieder Arbeitszeit kostet und zu Lasten der Wohngeldanträge geht. 

Gemeinsam mit dem Steuerungsdienst und dem Fachbereich Personal hat die Abteilung nach Lösungsmöglichkeiten der personellen Unterstützung gesucht und vorsichtige Ergebnisse erzielt.  Abteilungsintern wurden zusätzliche Mitarbeiter aus dem Bereich Bürgeramt befristet im Wohnungsamt eingesetzt. Es werden Azubis mit Anschlussverträgen im Wohnungsamt beschäftigt, zudem hat man die Aussage getroffen, dass ggf. ein Probezeitbeamter der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Verfügung gestellt werden könne. Allerdings ist eine Außeneinstellung aufgrund der für den Bezirk begrenzten VZÄ Zahl nicht möglich.

Herr BzStR Blesing gibt zudem zur Kenntnis, dass auch Bildung und Teilhabe im Wohnungsamt bearbeitet wird. Wir haben dort präzise ausgerechnet, wie viele Anträge eingehen, bearbeitet wurden usw. Vor drei Jahren wurde für die Aufgabenerledigung insgesamt für das Wohnungsamt eine VZÄ von der Senatsverwaltung für Finanzen zur Verfügung gestellt. Neukölln hat die meisten Anträge. Insofern war es bisher notwendig, aus dem Wohnungsamt weitere Mitarbeiter abzustellen. Insgesamt haben BuT schlussendlich drei Mitarbeiter bearbeitet. Herr BzStR Blesing gibt bekannt, dass ab Mai 2014 kein zusätzlicher Bearbeiter über die eine Stelle hinaus im Bereich BuT tätig sein wird, da der laufende Bezug von Wohngeld der BuT Leistung vorgeht. Die zwei Mitarbeiter gehen insofern zurück in die Wohngeldsachbearbeitung. In der Konsequenz heißt das, dass die Bearbeitungszeit der BuT Anträge ansteigen wird. Es gibt derzeit neue Zahlen zum BuT, die darlegen, dass für 2013 knapp 10.000 Bescheide erstellt wurden, das sind etwa 40 Bescheide am Tag. Das kann eine einzelne VZÄ nicht leisten. Natürlich ist das Wohnungsamt aber bemüht, aus den Anträgen BuT diejenigen herauszunehmen und zu bearbeiten, die die höchsten Zahlungen enthalten.

 

Herr Burger bedankt sich bei Herrn Blesing und fragt, ob die Aussicht besteht, dass sich die Wartezeiten verringern werden. Er teilt die Auffassung, dass Wohngeld die existenziellere Leistung darstellt. Aus einer ähnlichen Motivation ist der Antrag entstanden. Zudem erinnert Herr Burger, dass die Wohngeldnovellierung ansteht, was weitere Anträge bedeuten könnte. Insofern hält er es für wichtig, noch mehr Personal zu akquirieren. Herr Preuß erklärt den Antrag für die SPD Fraktion für nicht zustimmungsfähig. Selbstverständlich wird die Fraktion für mehr Personal kämpfen, jedoch nicht auf Kosten des Ordnungsamtes, da dieses ebenso hoffnungslos unterbesetzt ist und auch dort bereits um Personal gekämpft wird.

Frau Schoenthal stimmt dem Antrag nicht zu. Sie empfiehlt,  den Antrag zurückzuziehen und jetzt erst einmal abzuwarten, wie sich die Bearbeitungszeiten mithilfe der durch den Stadtrat signalisierten Hilfe entwickeln. Herr Schlossmacher pflichtet dem bei, bittet aber um Abstimmung. Herr Burger erklärt, er hatte bereits vorgeschlagen, den Antrag auch im Wirtschaftsausschuss zu diskutieren. Er sieht den Antrag kontrovers, gibt aber zu bedenken, dass dieser nichts anderes fordert, als der Stadtrat bereits mit der Entscheidung zu BuT umgesetzt hätte, bei BuT die Sachbearbeiter abzuziehen.  Er hält die sechsmonatige Wartezeit für untragbar. Natürlich sei ihm bewusst, dass es sich auch nicht um eine dauerhafte Lösung handelt, er ist jedoch überzeugt davon, dass sie temporär zum Abbau der Bearbeitungszeiten führen wird. Die Aufgaben des Ordnungsamtes sind seiner Auffassung nach in weniger Fällen existenzbehaftet als im Wohnungsamt.

Frau Schoenthal pflichtet Herrn Burger insoweit bei, dass der Zustand im Wohnungsamt konträr sei, weist aber darauf hin, dass der Stadtrat bereits Personal anderer Bereiche einsetzt. Insoweit solle die Fraktion den Antrag im Abgeordnetenhaus vorstellen und dort um Personal bitten. Im Ordnungsamt gäbe es bereits zu wenig Personal, um das zu leisten, was geleistet werden müsste.

 

Frau Fuhrmann sieht die wohnungspolitische Aufgabe ebenso wichtiger an als die  ordnungspolitische Aufgabe. Sie fragt nach, ob es sich bei Wohngeld um die Bewilligung der gesamten Kosten der Unterkunft handelt oder nur um einen Zuschuss. Herr Blesing erklärt, dass Wohngeld ein Zuschuss zur Miete darstellt. Die veröffentlichten Zahlen für Berlin gehen von einem durchschnittlichen Wohngeld in Höhe von 110 Euro für Neukölln aus. Frau Fuhrmann weist darauf hin, dass dies viel Geld bedeutet und die Verzögerung der Zahlung Obdachlosigkeit und drohende Umzüge verursachen könnte.  Frau Schoenthal wirft ein, dass Wohngeld ab Antragsdatum gezahlt wird, daher rückwirkend, sofern die Bewilligung später erfolgt.

Herr BzStR Blesing stellt klar, dass fehlende Wohngeldbezüge nicht die Begründung dafür sein können, die Miete gar nicht zu bezahlen. Bei fast allen Genossenschaften und großen Wohnungsunternehmen gibt es ein Forderungsmanagement, das Hilfestellung in solchen Fällen von langen Bearbeitungszeiten anbietet und leistet. Bei privaten Vermietern mag das vielleicht schwieriger sein, aber man muss trotzdem nicht mit einer Komplettmiete in den Rückstand geraten. Viele nehmen die verzögerte Antragsbearbeitung nämlich auch zum Anlass, die Miete gar nicht zu bezahlen.

 

Herr Kühn wirft ein, dass eine pünktliche Wohngeldzahlung wichtig ist. Dennoch hält er es nicht für zielführend, einfach Mitarbeiter umzusetzen. Das wäre auch nicht mitarbeiterfreundlich. Frau Fuhrmann erinnert, dass die Verwaltung dafür werben solle und eine Umsetzung freiwillig bleibt.

Sie führt an, dass sie das Forderungsmanagement großer Wohnungsbauunternehmen für besser organisiert hält als bei Privatvermietern, dennoch gäbe es Vermieter, die es darauf anlegen, dass Mieten nicht vollständig gezahlt werden und damit eine Kündigung möglich wird. 

 

Frau Barkusky-Fuchs fragt nach, ob Antragsteller eine Eingangsbestätigung erhalten, was Herr Blesing bestätigt.

 

Herr Kölling führt an, dass die Verwaltung sich letztlich die Frage stellen müsse, wie verhindert werden soll, dass eine Wohngeldbearbeitung länger als 3 Monate dauert. Er bittet um einen Vorschlag der Verwaltung, wie es anders gehen solle. 

Herr BzStR Blesing erklärt, dass es ein Personalvertretungsrecht gibt und rechtliche Grundlagen, an die sich die Dienststelle halten muss. Man kann nicht einfach Tarifbeschäftigte zwischen den Organisationseinheiten hin- und herschieben. Die Bewertung der Außendienstmitarbeiter wurde in ganz Berlin mit E 9 festgestellt - im Wohnungsamt mit E 8, das heißt, man müsste entweder übertariflich bezahlen oder eine korrigierende Rückgruppierung vornehmen. Aushilfskräfte des Ordnungsamtes oder auch jeder anderen Organisationseinheit würden nur vorübergehend bleiben (und müssten auch angelernt werden) und das würde letztlich auch nicht dazu beitragen, dass die Bearbeitungszeit auf 3 Monate reduziert werden kann.

 

Herr Burger erklärt, er möchte sich dem Vorschlag von Herrn Kölling anschließen. Er ist bereit, über Änderungen zu sprechen. Insofern wäre eine Abstimmung in Ordnung.

 

Im Ergebnis wird der Antrag mit den Ja Stimmen der Fraktion der Linken und Piraten, der Enthaltung der Grünen und den Nein Stimmen der Fraktion der SPD und CDU abgelehnt.

 


 
 

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