Drucksache - 0838/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt temporär im Wohnungsamt zur Bearbeitung der Wohngeldbescheide einzusetzen.
Begründung: Die Wartezeit bei Beantragung von Wohngeld beträgt zurzeit sechs Monate, Tendenz steigend. Ohne zusätzliche Arbeitskraft gelingt es dem Wohnungsamt nicht, die Flut an Anträgen zu bewältigen. Aus diesem Grund sollen entsprechend Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt im Wohnungsamt aushelfen, um die Wohngeldbescheide zu bearbeiten.
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