Auszug - Bebauungsplan 8-65 vom 29.10.2013 ("Putenweg / Rhodeländerweg")
a.Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan 8-65 für das Grundstück Rhodeländerweg 73, eine Teilfläche des Grundstücks Putenweg 70 sowie einen Abschnitt des Rhodeländerweges im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-65 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
c.Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-65 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen und der Piraten bei Enthaltung der LINKEN zugestimmt. 1
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