Auszug - Erziehungsauftrag annehmen oder Leistungen streichen  

 
 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.6
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 28.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:14 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0129/XVIII Erziehungsauftrag annehmen oder Leistungen streichen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/Jug
Verfasser:Liecke, FalkoVonnekold, Gabriele
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Änderungsantrag der Fraktion der SPD

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Eltern, die ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, staatliche Leistungen gekürzt werden können. Hierbei sollte z. B. das Kindergeld und das Spektrum der ALG-II-Leistungen ins Auge gefasst werden.

 

Änderungsantrag der Fraktion der SPD

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Eltern, die ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen (dazu gehören vor allem Verwahrlosung der Kinder, Nichteinhaltung der Schulpflicht), mit staatlichen Sanktionen belegt werden können.

 

Der Antrag mit dem Änderungsantrag wird gem. § 36 Abs. 6 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.


 
 

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