Auszug - Begrenzung der Mieterhöhungen in Neukölln
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Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass die in der aktuellen Mietrechtsnovelle der derzeitigen Bundesregierung eröffnete Möglichkeit, durch die Landesregierungen bestimmte Gebiete auszuweisen, in denen die Mieterhöhungen auf 15% in drei Jahren begrenzt werden, auch in Neukölln bzw. mindestens in Teilen des Bezirkes umgesetzt wird.
Der Beschlussempfehlung wird einstimmig zugetsimmt. |
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