Drucksache - 0484/XIX  

 
 
Betreff: Begrenzung der Mieterhöhungen in Neukölln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BauNatBüD
Verfasser:Rämer, Jan-ChristopherBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.01.2013 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
05.03.2013 
11. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.03.2013 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
24.04.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Am 19. Mai 2013 wurde die Kappungsgrenzen-Verordnung erlassen, die ganz Berlin im Sinne des § 558 Absatz 3 Satz 2 BGB als Gemeinde ausweist, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Insoweit darf die Miete innerhalb von 3 Jahren um höchstens 15% steigen. Zugleich darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden. Dem Beschluss ist insofern genüge getan.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 
 

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