Auszug - Neuköllner Kleingartenanlagen wieder in den Schutzfristenkatalog bis 2020 aufnehmen  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 12.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 24.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0431/XIX Neuköllner Kleingartenanlagen wieder in den Schutzfristenkatalog bis 2020 aufnehmen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BauNatBüD
Verfasser:Peter ScharmbergBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Kleingartenanlagen Alt-Ruhleben I, Antons Ruh, Helmutstal und Teile von Stadtbär wieder in den Schutzkatalog bis 2020 aufgenommen werden.

Ber Beschlussempfehlung wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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