Auszug - Rauchverbot auf Kinderspielplätzen verhängen und kontrollieren
Auf Grund der mit dem Rauchen einhergehenden Gesundheitsgefährdung für Kinder soll das Bezirksamt mit dem Antrag um die Verhängung eines Rauchverbots auf Kinderspielplätzen gebeten werden.
Für öffentliche Spielplätze gelten die Vorschriften des Berliner Grünanlagengesetzes. Nach § 6 Abs.4 des Gesetzes kann die Benutzung durch Gebote oder Verbote geregelt werden. Insoweit wäre der Erlass eines Rauchverbots für Neuköllner Spielplätze vom Grundsatz her möglich. Einer solchen „Parkordnung“ steht aber keine Bußgeldvorschrift entgegen. Das Ordnungsamt hätte somit zwar eine Grundlage, Raucherinnen und Raucher zur Einstellung des Rauchens aufzufordern, könnte diese aber selbst bei wiederholten Verstößen nicht mit Sanktionen belegen. Aus Sicht von Herrn Buschkowsky macht ein Verbot, das nicht sanktionsbewehrt ist, überhaupt keinen Sinn. Wenn man ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen ernsthaft will, so kann der Weg dazu nur eine Änderung des Grünanlagengesetzes dergestalt sein, dass hierin ein entsprechender Sanktionstatbestand verankert wird.
Der Antrag wird mit Ja-Stimmen der Grünen, Nein-Stimmen der SPD und CDU sowie bei Enthaltung der Piraten a b g e l e h n t.
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