Auszug - Bebauungsplan 8-19b vom 4.2.2011 mit Deckblatt vom 23.12.2011 („Karl-Marx-Straße/Ringbahnstraße“)
Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-19b für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln - (teilweise) sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-19b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des erneuten Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
a) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.5.7 der anliegenden Begründung beschrieben. b) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-19b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD und CDU bei Gegenstimmen der Grünen, PIRATEN und LINKEN zugestimmt.
Realisierung:
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