Auszug - Bebauungsplan 8-19b vom 4.2.2011 mit Deckblatt vom 23.12.2011 („Karl-Marx-Straße/Ringbahnstraße“)  

 
 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 23.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0261/XIX Bebauungsplan 8-19b vom 4.2.2011 mit Deckblatt vom 23.12.2011 („Karl-Marx-Straße/Ringbahnstraße“)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/StadtSozBüd
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-19b für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln - (teilweise) sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk

Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-19b für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln - (teilweise) sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-19b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)  sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.

 

Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des erneuten Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

 

a)        Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  II 3.5.7 der anliegenden Begründung beschrieben.

b)        Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-19b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD und CDU bei Gegenstimmen der Grünen, PIRATEN und LINKEN zugestimmt.


  Beschluss: 23.05.2012 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 24.10.2017 realisiert Verantwortlich:
BA/StadtSozBüd  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 28.08.2017  
Vermerk:

Realisierung:

 

 
 

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