Drucksache - 0261/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-19b vom 4.2.2011 mit Deckblatt vom 23.12.2011 („Karl-Marx-Straße/Ringbahnstraße“)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/StadtSozBüd
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
26.10.2016      mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht

Bebauungsplan 8-19b vom 4

Bebauungsplan 8-19b vom 4.2.2011 mit Deckblatt vom 23.12.2011

(„Karl-Marx-Straße / Ringbahnstraße“)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-19b für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln - (teilweise) sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-19b (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)  sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.

 

Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des erneuten Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

 

a)    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  II 3.5.7 der anliegenden Begründung beschrieben.

b)    Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-19b ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

-Schlussbericht-

 

Der Bebauungsplan 8-19b mit Deckbaltt vom 23.12.2011 für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 – ehemaliger Güterbahnhof Neukölln – (teilweise) sowie die Ringbahnstraße und die Hertabrücke im Bezirk Neukölln, ist am 5.9.2012 durch Rechtsverordnung des Bezirksamte Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 12.10.2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 25 auf Seite 342 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (auch Drs.Nr. 1826/XVIII) als erledigt an.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen