Auszug - Neuwahl zweier Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten  

 
 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 6.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 23.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0249/XIX Neuwahl zweier Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SozialBA/Soz
Verfasser:Szczepanski, BerndSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
 
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln zwei Vertreter aus Migrantenverbänden hinzu

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln zwei Vertreter aus Migrantenverbänden hinzu.

 

Begründung:

Wahl ist erforderlich auf Grund des §34 Abs. 3 AZG in Verbindung mit  § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes.

Die in der anliegenden Vorschlagsliste enthaltenen Wahlvorschläge sind von den angegebenen Organisationen eingereicht worden.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 02.10.1958.

 

§ 34 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten

 

(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet.

 

(2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.

 

(3) Der Beirat besteht aus

a) drei Bezirksverordneten;

b) einem Vertreter der Gewerkschaften;

c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

 

(4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

(5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats.

 

Vorschlagsliste:

für die Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten vorrangig

aus Migrantenverbänden

 

Zwei Vertreter von Migrantenverbänden

1. ordentliches Mitglied:

    Yasemin BagciDITIB- Sehitlik

    Hugo-Heimann-Str. 3Türkisch-Islamische Gemeinde Neukölln e.V.

    12353 Berlin

 

    Stellvertreter:

    Murat KünarDITIB- Sehitlik

    Dresdener Str. 13Türkisch-Islamische Gemeinde Neukölln e.V.

    10999 Berlin

 

2. ordentliches Mitglied

    Maria-Mina Samimi-FardAWO

    Zietenstr. 27Kreisverband Südost e.V.

    10783 Berlin

 

    Stellvertreter:

    Vilwanathan KrishnamurthyTamilisches Kulturzentrum e.V.

    Hermannstr. 23

    12049 Berlin

 

Der Vorlage zur Wahl wird einstimmig zugestimmt.


 
 

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