Drucksache - 0249/XIX  

 
 
Betreff: Neuwahl zweier Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SozialBA/Soz
Verfasser:Szczepanski, BerndSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
V o r s c h l a g s l i s t e sozialhilfeangelegenheiten
1. Version vom 30.05.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln zwei Vertreter aus Migrantenverbänden hinzu.

 

Begründung:

Wahl ist erforderlich auf Grund des §34 Abs. 3 AZG in Verbindung mit  § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes.

Die in der anliegenden Vorschlagsliste enthaltenen Wahlvorschläge sind von den angegebenen Organisationen eingereicht worden.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 02.10.1958.

 

§ 34 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten

 

(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet.

(2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.

(3) Der Beirat besteht aus

a) drei Bezirksverordneten;

b) einem Vertreter der Gewerkschaften;

c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

(4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

(5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats.

 

Vorschlagsliste:

für die Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten vorrangig

aus Migrantenverbänden

 

Vorschlag eingereicht von 

 

Zwei Vertreter von Migrantenverbänden

1.ordentliches Mitglied:

Yasemin BagciDITIB- Sehitlik

Hugo-Heimann-Str. 3Türkisch-Islamische Gemeinde Neukölln e.V.

12353      Berlin

 

Stellvertreter:

Murat KünarDITIB- Sehitlik

Dresdener Str. 13Türkisch-Islamische Gemeinde Neukölln e.V.

10999 Berlin

 

2.   ordentliches Mitglied

Maria-Mina Samimi-FardAWO

Zietenstr. 27Kreisverband Südost e.V.

10783 Berlin

 

Stellvertreter:

Vilwanathan KrishnamurthyTamilisches Kulturzentrum e.V.

Hermannstr. 23

12049 Berlin

1

 

 
 

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