Auszug - Mitteilungen von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2011
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:
In der anliegenden Nachweisung werden die bis zum 30.06.2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben dargestellt. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt werden.
Gegenüber der Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein Haushaltsausgleich durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch Mehreinnahmen sichergestellt. Die Bewilligungen entsprechen der bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für Finanzen und sind vom Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der ihm übertragenen Eigenverantwortung – auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume in künftigen Haushaltsjahren – entschieden worden.
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des Bezirkshaushaltsplanes um 17.488.239,27 €.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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