Drucksache - 0136/XIX  

 
 
Betreff: Mitteilungen von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaupt
Verfasser:BzBm BuschkowskyMorsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.05.2012    6. nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.05.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
38_1. Halbjahr 2011_Überschreitungsnachweisung _BA Neukölln_BVV
1. Version vom 15.02.2012
2. Version vom 08.05.2012
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der anliegenden Nachweisung werden die bis zum 30.06.2011 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben dargestellt. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in  § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt werden.

 

Gegenüber der Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein Haushaltsausgleich durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch Mehreinnahmen sichergestellt.

Die Bewilligungen entsprechen der bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für Finanzen und sind vom Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der ihm übertragenen Eigenverantwortung – auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume in künftigen Haushaltsjahren – entschieden worden.

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine, die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des Bezirkshaushaltsplanes um 17.488.239,27 €.

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 
 

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